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Welche Unterstützung gibt es für getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern?

Für Ein-Eltern-Familien ist die Herausforderung, Kindererziehung, Beruf und Haushalt miteinander zu verbinden, besonders groß. Um Sie darin zu unterstützen, wurden staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss oder steuerliche Regelungen entsprechend ausgestaltet. Zusätzliche Regelungen und Hilfen bei der Ausbildung, dem Studium oder dem beruflichen Wiedereinstieg sind für Alleinerziehende besonders wichtig. Auch als getrennt erziehende Eltern haben Sie Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen, wie Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Wenn ein Elternteil verstorben ist, gelten Sie auch als alleinerziehend. Hier finden Sie Informationen, welche Unterstützung Verwitwete und Waisen bekommen können.

Spezielle Beratungsangebote von Jugendämtern oder Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) richten sich vor allem an Eltern, die getrennt lebend oder geschieden sind, verwitwet sind oder einfach nur allein die elterliche Sorge wahrnehmen. Neben den Eltern selbst haben aber auch andere Umgangsberechtigte und Personen, in deren Obhut sich Ihr Kind befindet, Anspruch auf Rat und Unterstützung.

Den Umgang einvernehmlich regeln: Unterstützungsangebote vom Jugendamt

Die Angebote zur Beratung und Unterstützung beim Jugendamt sollen Interessenkonflikten beim Umgangsrecht vorbeugen und für eine Umgangsregelung sorgen, die dem Kind dient. Das Jugendamt soll vor allem zwischen den Eltern vermitteln, Wege für die Ausübung des Umgangsrechts aufzeigen und auf Wunsch Hilfestellung leisten.

Sie können sich auch an das Jugendamt wenden, um Umgangskontakte herzustellen und gerichtlich angeordnete oder vereinbarte Umgangsregelungen umzusetzen. Auch in einem gerichtlichen Verfahren sollten Sie die Beratungsmöglichkeiten zur einvernehmlichen Konfliktlösung in Anspruch nehmen. Gelegentlich ordnet das Familiengericht eine solche Beratung auch an.

Unterhaltsansprüche und Vaterschaft klären

Wenn Sie Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, können Sie sich beim zuständigen Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt kann, wenn Sie das wollen, das Einkommen des anderen Elternteils ermitteln, die Höhe des Unterhalts errechnen und versuchen, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Auch eine freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung können Sie vom Jugendamt beurkunden lassen. Ist der Unterhalt streitig, so kann das Jugendamt das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren als Beistand vertreten.

Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren

Die Verantwortung für eine Familie ganz allein zu tragen ist außerordentlich anstrengend und kann für Körper und Psyche sehr belastend sein. Wenn Sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder schon krank sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Hier erfahren Sie mehr zu den Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren.