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Wie werden Pflegefamilien unterstützt?
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Als Pflegeeltern steht Ihnen ein monatliches Pflegegeld zu, das von Ihrem Jugendamt ausgezahlt wird. Pflegegeld erhalten Sie für Pflegekinder unter 18 Jahren, unter Umständen auch für Pflegekinder bis zum 21. Geburtstag, im Einzelfall bis zum 27. Geburtstag. Zuständig für die Berechnung ist Ihr Jugendamt.
Mit dem Geld können Sie Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und weitere Bedürfnisse des Pflegekindes decken. Das Pflegegeld enthält auch einen Anteil für Ihren Erziehungsaufwand. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Bundesland und Kommune. Auch das Alter Ihres Pflegekindes ist entscheidend für die Höhe des Betrags. Das Pflegegeld ist steuerfrei.
Wenn Sie mit Ihrem Pflegekind verwandt sind, zum Beispiel als Großeltern, bekommen Sie ebenfalls Pflegegeld. Die Höhe wird in diesen Fällen nochmal individuell berechnet und kann etwas niedriger ausfallen als in den Fällen, in denen die Pflegeeltern nicht mit dem Pflegekind verwandt sind.
Sie können außerdem Beihilfe und Zuschüsse für besondere Anlässe beantragen, beispielsweise für die Erstausstattung, wichtige persönliche Anlässe sowie für Urlaub und Ferienreisen.
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Das Kindergeld ist für den jungen Menschen bestimmt. Das Jugendamt kann daher einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes an die junge Person stellen. Unter Umständen können Sie als Pflegeeltern aber auch Kindergeld erhalten. Sie müssen dafür mit Ihrem Pflegekind familienähnlich und auf längere Dauer zusammenleben. Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, unter denen Sie für Ihr Pflegekind Kindergeld bekommen können.
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Als Pflegeeltern können Sie Elternzeit beantragen. Der Zeitraum kann sich pro Kind auf bis zu drei Jahre erstrecken. Sobald das Pflegekind seinen 8. Geburtstag gefeiert hat, endet Ihr Anspruch auf Elternzeit. In einigen Kommunen gibt es zudem elterngeldähnliche Leistungen. Fragen Sie hierzu bei Ihrem Jugendamt oder dem zuständigen Pflegekinderdienst nach.
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Grundsätzlich können alle Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien aufgenommen werden. Die Aufnahme von Kindern mit Behinderung geht in der Regel mit weiteren Unterstützungen durch die Eingliederungshilfe sowie teilweise mit medizinischen Hilfen einher. Pflegeeltern müssen bereit sein, ihren familiären Lebensraum für diese Unterstützungen zu öffnen und die Hilfen gemeinsam mit den begleitenden Diensten zu organisieren.
Die Eingliederungshilfe soll Ihrem Pflegekind die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu weiteren Leistungen, die Menschen mit Behinderungen bekommen können.Weitere Informationen für Pflegefamilien, deren Pflegekind eine Behinderung oder eine chronische Krankheit hat, gibt es beim Bundesverband behinderter Pflegekinder.