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Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. 

Erklärfilm: das Kindergeld

Das Kindergeld beträgt derzeit

  • für alle Kinder jeweils 250 Euro monatlich.

Kindergeld können bekommen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen.
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben

Kindergeld erhalten Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten:

Das Kindergeld ist geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.

Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine so genannte "Berechtigten-Bestimmung" festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell Ansprüche auf weitere Leistungen ergeben können, die den Kindergeldbezug voraussetzen.

Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des eingetragenen Lebenspartners lebt.

Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern beziehungsweise Großeltern Gebrauch machen.

Für die "Berechtigten-Bestimmung" kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Kindergeldantrags verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil
dort unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person ausgezahlt wird.

Die "Berechtigten-Bestimmung" gilt in der Regel auf Dauer. Die Bestimmung kann jederzeit widerrufen werden. Auf die Zeit vor dem Widerruf hat das aber keine Auswirkungen.

Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommt, dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass es entscheidet, wer das Kindergeld bekommt.