Navigation

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung müssen Sie als Vater abgeben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind. Wenn Sie verheiratet sind, gelten Sie automatisch als Vater, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Sie werden in die Geburtsurkunde eingetragen und sind gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt.

Sie müssen Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft persönlich bei einer zuständigen Stelle abgeben, zum Beispiel:

Die Mutter muss ebenfalls persönlich ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung geben. Die zuständige Stelle beurkundet die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter. Je nach Bundesland kann die Vaterschaftsanerkennung beim Notar oder Amtsgericht kostenpflichtig sein.

Sie können die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt abgeben. Das hat den Vorteil, dass Sie in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden. Geben Sie die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt ab, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit einem anderen Mann verheiratet ist, können Sie keine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Dann ist dieser Mann der rechtliche Vater des Kindes.

Nein, die Vaterschaftsanerkennung führt nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, dann hat nur die Mutter das elterliche Sorgerecht. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Die Sorgerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.

Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht die elterliche Sorge auf beide Eltern gemeinsam überträgt. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Sorgerecht.

Wenn ein Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte oder die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, kann man bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen.

Die Feststellung der Vaterschaft ist bedeutsam für Ihr Kind, denn es hat ein Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Aber auch zum Beispiel für die Klärung von Unterhaltsfragen ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig. Der rechtliche Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft führt aber nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Ihr Jugendamt berät Sie hierzu.

Wenn Sie im Konfliktfall Unterstützung brauchen bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Klärung von Unterhaltszahlungen, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

Weitere Informationen