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Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Sie als Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartner.
Kindern und jungen Erwachsenen zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Waisenrente, wenn ein oder beide Elternteile versterben.
Mehr Informationen zur Hinterbliebenenrente für Verwitwete, Vollwaisen und Halbwaisen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.