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Familienpflegezeitrechner

Für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und/oder Familienpflegezeitgesetz können Sie zur Minderung der Einkommensverluste ein zinsloses Darlehen beantragen. Bei der Berechnung der Höhe des Darlehens hilft Ihnen der Familienpflegezeit-Rechner, den Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finden.