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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
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Hier finden Sie einen Überblick zu Familienleistungen für Geflüchtete, Regelungen zur Einreise nach Deutschland sowie nützliche Informationen zu Hilfsangeboten und Beratungsstellen.
Können aus der Ukraine Geflüchtete Familienleistungen bekommen?
Geflüchtete aus der Ukraine können Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bekommen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für mindestens sechs Monate haben.
Zudem müssen Sie die übrigen Voraussetzungen für die jeweilige Leistung erfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.
Hier finden Sie Informationen zu den Familienleistungen auf Englisch und weiteren Sprachen.
Informationen zu den Familienleistungen auf Ukrainisch, und Russisch und Englisch finden Sie auf dem Portal Germany4Ukraine. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen für Schwangere und Eltern mit Kleinkind in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Erhalten Geflüchtete aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG?
Ja, ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, haben Anspruch auf die Gewährung vorübergehenden Schutzes in Deutschland nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Diesen Anspruch haben auch Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und ihre Familienangehörigen.
Da die Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis einige Zeit in Anspruch nehmen kann, können von den zuständigen Behörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden, die bescheinigen, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt wurde. Diese Fiktionsbescheinigung kann unter Umständen ausreichen, um Familienleistungen zu beantragen.
Informationen zum Thema Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl finden Sie auf dem Portal Germany4Ukraine auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Das Portal bietet außerdem einen Antrag, mit dem die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland direkt online beantragt werden kann. Den Antrag gibt es in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch, oder Deutsch.
Wie sind die Regelungen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland?
Weitere Fragen zur Einreise aus der Ukraine beantwortet das Hilfeportal Germany4 Ukraine in deutscher, ukrainischer, russischer als auch englischer Sprache.
Wo finden Geflüchtete Informationen zum Aufenthalt in Deutschland?
Auf dem Hilfeportal Germany4ukraine.de des Bundesinnenministeriums finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
- Unterkunft (Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch)
- Gesundheitsversorgung (Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch)
- Mobilität (Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch)
Auch auf Handbookgermany.de finden Sie Informationen zu Themen wie Unterkunft, medizinische Versorgung oder Arbeit und Soziales in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Zur Kindertagesbetreuung in Deutschland für geflüchtete Familien finden Sie hier Informationen auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch.
Welche Hilfsangebote gibt es speziell für geflüchtete Frauen und Schwangere?
Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (0 8000 116 016) bietet kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung in 18 Sprachen an, auch russisch, ukrainisch und englisch.
Ebenfalls anonym und kostenfrei bietet das Hilfetelefon "Schwangere in Not" (0800 40 40 020) Beratung rund um die Uhr, unter anderem auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch. So können auch Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen unabhängig von ihrer Nationalität und gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Hier finden Sie Informationen auf Russisch, Ukrainisch und Englisch. Auch Schwangere, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten und noch keinen Aufenthaltsnachweis haben, können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.
Eine Übersicht zu weiteren Programmen, die unter anderem geflüchtete Kinder, Waisenkinder, unbegleitete minderjährige Kinder, Jugendliche, Frauen, Schwangere oder Mütter unterstützen, finden Sie hier.
Wo finden Geflüchtete Informationen zur Arbeitssuche in Deutschland?
Informationen zu den Themen Suche und Aufnahme einer Arbeit in Deutschland finden Geflüchtete auf dem Hilfeportal Germany4ukraine.de. Die Angebote werden in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch angeboten.
Hier finden Sie weitere Informationen für Zugewanderte und ihre Familien.
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Momentan gibt es viele Fragen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Hier finden Sie einen Überblick zu Informationsangeboten.
Wo kann ich für Menschen in der Ukraine und Geflüchtete spenden?
Trotz der schwierigen Lage sind zahlreiche Hilfsorganisationen in der Ukraine tätig und leisten Hilfe. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Übersicht geprüfter Organisationen zusammengestellt, die Betroffene in der Ukraine sowie vor dem Krieg flüchtende Menschen unterstützen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Wo kann ich mich informieren, wie den Geflüchteten in meinem Bundesland geholfen wird?
Hier finden Sie eine Übersicht mit aktuellen Informationen aus den einzelnen Bundesländern.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wie kann ich Kinder und Jugendliche beim Umgang mit der aktuellen Situation unterstützen und informieren?
Über die Ereignisse in der Ukraine wird aktuell sehr ausführlich in den Nachrichten und auf Social Media berichtet. Das kann Erwachsene stark belasten, aber vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen Ängste und Unsicherheit auslösen. Eltern stehen daher vor der Herausforderung, mit Ihren Kindern über die Ereignisse zu sprechen und ihre Fragen zu beantworten.
Die Initiative SCHAU HIN! gibt Eltern Empfehlungen zur Unterstützung ihrer Kinder im Umgang mit Medien. Der aktuelle Artikel Krieg in der Ukraine: Kinder mit Nachrichten nicht allein lassen, bietet Eltern Informationen, wie sie altersgerecht auf die Fragen und Ängste der Kinder eingehen können. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt Hinweise, wie Sie mit Kindern über Krieg sprechen können.
Das Kennenlernbuch „Schön, dass Du da bist!“ richtet sich an geflüchtete Familien und informiert über Möglichkeiten zur Unterstützung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Publikation ist Teil des Kooperationsprojektes „Gemeinsam für mehr Teilhabe geflüchteter Kinder und Familien am Kinder- und Jugendhilfesystem“ und informiert Kinder und Eltern über ihre Rechte. Das illustrierte Bilder- und Vorlesebuch kann in vielen Sprachen heruntergeladen werden, unter anderem auf Ukrainisch und Russisch.
Hier finden Sie eine Übersicht an Hotlines, die Sie in unterschiedlichen Krisensituationen anonym und kostenlos am Telefon unterstützen. Dazu zählt zum Beispiel für Kinder und Jugendliche die Nummer gegen Kummer.