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Gesundheit & Erholung
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Die Verantwortung für eine Familie zu tragen kann außerordentlich anstrengend und für Körper und Psyche sehr belastend sein. Wenn Sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder schon krank sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Das Müttergenesungswerk unterstützt mit über 70 Einrichtungen bundesweit Mütter, Väter und pflegende Angehörige mit umfassenden Gesundheitsangeboten. Die vom Müttergenesungswerk anerkannten, gemeinnützigen Kliniken bieten Kuren für Mütter und Väter sowie für pflegende Angehörige an. Es gibt Mütter-Kuren (ohne Kinder), Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren oder Kuren speziell für pflegende Angehörige.
Die Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine solche Kur dauert in der Regel drei Wochen und soll Ihnen helfen, den Alltag besser zu meistern und mit Zuversicht in die Zukunft zu schauen. Wenn bei Ihnen eine Kurbedürftigkeit vorliegt, kann Ihr Arzt Ihnen eine Kur verschreiben, die Sie dann bei ihrer Krankenkasse beantragen müssen.
Eigenanteil beim Müttergenesungswerk beantragen
Wenn Sie den gesetzlichen Eigenanteil für eine Kur nicht bezahlen können, können Sie Unterstützung beim Deutschen Müttergenesungswerk beantragen. Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk-Verbund stehen als Anlaufpunkte für Fragen zu Mütter-Kuren sowie Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren zur Verfügung. Sie erhalten dort Unterstützung beim Antragsverfahren, bei der Wahl der geeigneten Klinik sowie Hilfe bei der Organisation der Kurmaßnahme.
Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Müttergenesungswerks. Dort gibt es auch nähere Informationen zu den Schwerpunktmaßnahmen für alleinerziehende Mütter und Väter.
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Ein schöner Familienurlaub am Meer, in den Bergen oder mitten im Wald, das tut allen gut. In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAG FE) können Sie und Ihre Familie Abwechslung finden und sich vom Alltag erholen.
Die Familienferienstätten bieten Urlaub in familienfreundlichen Unterkünften und in reizvoller landschaftlicher Umgebung an. Vor allem in den Ferienzeiten gehören Kinderbetreuung und Freizeitaktivitäten unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte ebenso zum Programm wie Bildungsangebote. Kostenzuschüsse für Urlaube, die außerhalb der Familienferienstätten gebucht werden, sind leider nicht möglich.
Wer kann Urlaub in Familienferienstätten machen?
Die Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber insbesondere an Familien in besonderen Lebenslagen, also
- wenn Sie wenig verdienen,
- wenn Sie viele Kinder haben,
- wenn Sie Ihr Kind getrennt oder allein erziehen,
- wenn Sie Angehörige mit Behinderung haben oder
- wenn Sie kranke oder pflegebedürftige Angehörige haben.
- wenn Sie eine Patchwork-Familie sind,
- wenn Sie Pflegekinder haben.
Was kostet ein Urlaub in einer Familienferienstätte?
Damit der Urlaub bezahlbar bleibt, bieten die Familienferienstätten das ganze Jahr über konstante Preise, auch in den Hauptferienzeiten. Zudem werden Familien mit kleinen Einkommen durch ermäßigte Preise unterstützt.
Mit einem Online-Rechner können Sie ermitteln, ob für Sie die ermäßigten Preise gelten.
Kann ich einen Zuschuss bekommen?
In einigen Bundesländern können Sie Zuschüsse für Ihren Urlaub in einer Familienferienstätte beantragen, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Bei der BAG Familienerholung können Sie sich über Zuschüsse und zuständige Stellen für den Antrag Ihrem Bundesland informieren. Den Zuschuss können Sie für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied beantragen.
Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Da sich die Vergabe von Zuschüssen oft danach richtet, ob noch Fördermittel verfügbar sind, sollten Sie den Zuschuss so früh wie möglich beantragen.
In Bayern können Sie Ihren Antrag auf Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten online stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Wo kann ich den Urlaub in einer Familienferienstätte buchen?
Der einfachste Weg ist eine Buchung über das Portal Urlaub mit der Familie. Hier können Sie Ihre Anfrage mit Ihren ausgewählten Kriterien gleichzeitig an rund 50 Familienferienstätten richten. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Alternativ können Sie Ihre Urlaubsanfrage auch an eine bestimmte Familienferienstätte richten. Bei der BAG Familienerholung finden Sie eine Liste aller rund 80 Ferienstätten in Deutschland mit den Kontaktdaten.
Informationen über freie Plätze, insbesondere in den stark gebuchten Ferienzeiten, erhalten Sie auch auf der Facebookseite Urlaub mit der Familie.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bietet auch Broschüren zum Download oder Durchblättern mit den Familienferienstätten in Deutschland an. Dort finden Sie auch Erholungsangebote für Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige oder Angehörige mit Pflegeverantwortung.
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Gesundheit
Bei individuellen Fragen der Gesundheit sind Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erste Ansprechpartner. Online informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Frauengesundheitsportal, dem Männergesundheitsportal und Kindergesundheit-info.de zu Gesundheitsfragen.
Das Gesundheitsportal gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit bietet Ihnen wissenschaftlich gesicherte Informationen zu Erkrankungen, Therapiemöglichkeiten und zu weiteren Gesundheitsthemen. Es wird vom Bundesgesundheitsministerium betrieben.
Bei Fragen zu Kurmaßnahmen für Mütter, Väter oder pflegende Angehörige können Sie sich an die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks wenden.
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Bei bestimmten Erkrankungen können Sie für ihr Kind eine Reha-Maßnahme beantragen, um chronischen Krankheiten und langfristigen Folgen vorzubeugen. Die Kosten dafür übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Eine Reha zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes zu verbessern oder wieder ganz herzustellen, damit es wieder voll an der Schule und im Familienalltag teilnehmen kann.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ernährung
Ob während der Schwangerschaft, in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes, im Familienalltag oder Alter - die richtige Ernährung ist in jedem Lebensabschnitt wichtig. Auf den Seiten des Bundesernährungsministeriums finden Sie Informationen rund um das Thema gesunde Ernährung.
Das Gesundheitsportal gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit informiert unter anderem über die Rolle der Ernährung und Bewegung für die eigene Gesundheit.