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Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Beschäftige, die in einer akut aufgetretenen Pflegesituation Zeit für die Organisation oder Sicherstellung der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen benötigen, können der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben. Sie können in diesen Fällen Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten. Dieses wird auf Antrag von der Pflegekasse beziehungsweise der private-Pflegepflichtversicherung der oder des Pflegebedürftigen gewährt.
Wenn Sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten, können Sie sich für bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen. Das nennt sich Pflegezeit. Sie können sich auch bis zu 24 Monate freistellen lassen, wenn Sie pro Woche mindestens 15 Stunden arbeiten. Das nennt sich Familienpflegezeit.
Auch wenn Sie einen minderjährigen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen möchten, können Sie sich vollständig oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.
Wenn Sie einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten möchten, können Sie sich ebenso vollständig oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.
Für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zinsloses Darlehen beantragen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss ebenfalls in Raten wieder zurückgezahlt werden.
Nähere bedarfsspezifische Informationen für pflegende Angehörige, erhalten Sie auf dem Serviceportal „Wege zur Pflege“.
Telefonische Beratung für Angehörige: Das Pflegetelefon
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums ist ein bundesweites Angebot für Ratsuchende und bietet Hilfe und Beratung bei allen Fragen zum Thema Pflege. Es richtet sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und das Umfeld von pflegenden Angehörigen.
Konkret bietet Ihnen das Service-Team des Pflegetelefons:
- Informationen zu allen Leistungsansprüchen
- Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten
- Beratung und Hilfestellung für Angehörige, die mit der Pflegesituation überfordert sind
- Hilfe und Beratung für Angehörige in einer Krisensituation
Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich und bieten Ihnen konkrete Hilfestellung für Ihre individuelle Situation.
Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag derzeit zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 030 20 17 91 31 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.