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Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Beschäftige, die in einer akut aufgetretenen Pflegesituation Zeit für die Organisation oder Sicherstellung der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen benötigen, können der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben. Sie können in diesen Fällen Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten. Dieses wird auf Antrag von der Pflegekasse beziehungsweise der private-Pflegepflichtversicherung der oder des Pflegebedürftigen gewährt.
Wenn Sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten, können Sie sich für bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen. Das nennt sich Pflegezeit. Sie können sich auch bis zu 24 Monate freistellen lassen, wenn Sie pro Woche mindestens 15 Stunden arbeiten. Das nennt sich Familienpflegezeit.
Auch wenn Sie einen minderjährigen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen möchten, können Sie sich vollständig oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.
Wenn Sie einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten möchten, können Sie sich ebenso vollständig oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.
Für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zinsloses Darlehen beantragen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss ebenfalls in Raten wieder zurückgezahlt werden.
Pflegetelefon und Informationsportal Wege zur Pflege
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät Sie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, insbesondere zu den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes. Dazu gehören beispielsweise eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Das Pflegetelefon ist Ihre erste Anlaufstelle für Fragen zur Organisation der Pflege, für Fragen zur Finanzierung der Pflege und bei starker Belastung durch die Pflegesituation. Das Team des Pflegetelefons vermittelt Sie auch an eine für Ihre Situation geeignete Beratungsstelle weiter. Das Pflegetelefon richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen sowie pflegebedürftige ältere Menschen und Arbeitgeber.
Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich und bieten Ihnen konkrete Hilfestellung für Ihre individuelle Situation.
Das Pflegetelefon ist montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 20 17 91 31 und per E-Mail unter info@wege-zur-pflege.de erreichbar.
Weitere Informationen zu den Themen Pflege und Familienpflegezeit erhalten Sie auf dem Service-Portal "Wege zur Pflege".