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Welche speziellen Leistungen gibt es für Menschen mit Behinderungen?
Nachteilsausgleiche mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten
Menschen mit Behinderungen haben oft zusätzliche finanzielle und organisatorische Aufwände im Alltag. Um diese Aufwände etwas auszugleichen, gibt es sogenannte "Nachteilausgleiche". Das sind Leistungen wie Steuerentlastungen oder verschiedene Vergünstigungen. Für viele dieser Leistungen müssen Sie eine Schwerbehinderung nachweisen. Dafür benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Dieses Dokument ist die amtliche Anerkennung der Schwerbehinderung. Der Ausweis wird dann ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis gibt es verschiedene Merkzeichen. Diese Merkzeichen sind relevant, damit Sie besondere Leistungen in Anspruch nehmen können. Hierzu gehören zum Beispiel Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr.
Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis:
- G = Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
- aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = Hilflos
- Bl = Blind
- Gl = Gehörlos
- B = Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.
- TBl = Taubblind
- RF = Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag
Den Ausweis können Sie bei ihrem zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Versorgungsamt ist für die Angelegenheiten von Menschen mit Schwerbehinderungen zuständig. Das Amt legt den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.
Auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie finden Sie das zuständige Versorgungsamt in Ihrem Bundesland.
Persönliches Budget
Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Mit dem Persönlichen Budget können Sie Geld statt Sachleistungen erhalten. Somit können Sie Unterstützungen und Pflegeleistungen selbst einkaufen und selbst entscheiden, welche Leistungen Sie wo und wann in Anspruch nehmen. Das bedeutet mehr Unabhängigkeit und freie Entscheidungsmöglichkeiten.
Das Persönliche Budget ist freiwillig. Falls Sie kein Persönliches Budget mehr bekommen möchten, können Sie jederzeit wieder Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Budgets hängt von den Hilfsleistungen ab, die Sie benötigen. In den meisten Fällen liegt der Betrag zwischen 200 und 800 Euro im Monat.
Den Antrag stellen Sie bei dem zuständigen Kostenträger. Auch Eltern können das Persönliche Budget für ihre Kinder beantragen.
Zu den Kostenträgern gehören:
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Versorgungsamt
- Jugendamt
- Sozialamt
- Integrationsamt
- Agentur für Arbeit
Falls Sie Leistungen von unterschiedlichen Kostenträgern beziehen wollen, können Sie ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget erhalten. Die Kostenträger klären untereinander die Zuständigkeiten. Sie müssen also nur bei einem Kostenträger den Antrag stellen. Ihnen wird anschließend ein Ansprechpartner zugewiesen, der mit Ihnen das benötigte Budget festlegt.
Beratung zum Persönlichen Budget
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) bietet ein bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget an. Hier können sich Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte informieren.
- Die Beratung erreichen Sie unter der Telefonnummer: 030 - 235 935 190
- Per Mail: persoenliches.budget@isl-ev.de
- Eine persönliche Beratung vor Ort finden Sie auf Teilhabeberatung.de.
- Sie können sich auch beim Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit und Soziales beraten lassen unter der Rufnummer 030 - 221 911 006.
- Zusätzliche Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundesarbeitsministeriums.
Erbfall
Viele Menschen mit Behinderungen erhalten Sozialleistungen wie die Grundsicherung. Wenn diese Menschen erben, kann das Ererbte (in Teilen) auf die Grundsicherung angerechnet werden. Daher sollten Sie sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen, wenn Sie einen Menschen mit Behinderung als Erben einsetzen wollen.
Weitere Informationen zum Erbfall finden Sie auch in den Broschüren Vererben zugunsten behinderter Menschen und Der Erbfall - Was ist zu tun? des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit wie Menschen ohne Behinderung. Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung benötigen jedoch manchmal Unterstützung, wenn sie ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Diese Hilfe kann geleistet werden durch:
- eine bevollmächtigte Vertrauensperson (Vorsorgevollmacht) oder
- eine vom Amtsgericht bestellte rechtliche Betreuungsperson (Betreuungsrecht).
Diese Person unterstützt Sie bei Bedarf in rechtlichen Angelegenheiten. Hier finden Sie alle Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Bürgergeld
Bürgergeld können Sie bekommen, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, zum Beispiel, wenn Sie einer Arbeit nachgehen, aber das Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht.
Menschen mit Behinderungen, die einer Arbeit nachgehen können, aber kein Einkommen oder zu wenig Einkommen haben, können auch Bürgergeld erhalten. Zudem können Sie behinderungsbedingte Mehrbedarfe beantragen.
Den Antrag können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung können Menschen bekommen, die
- älter als 65 Jahre alt sind,
- aufgrund einer Krankheit und Behinderung nicht arbeiten können,
- wegen einer Behinderungim Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder einem anderen Leistungsanbieter tätig sind, den Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich durchlaufen oder
- ein Budget für Ausbildung erhalten.
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung, in einem Wohnheim oder bei Ihren Eltern wohnen.
Grundsicherung können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen. Mehr Informationen finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.
Weitere Beratungen
Das Bürgertelefon zum Thema Behinderung des Bundesarbeitsministeriums ist erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 006. Zudem gibt es dort ein Gebärdentelefon.
Weitere Informationen
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Broschüre des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. : Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
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Online-Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: einfach-teilhaben.de
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Bundesjustizministerium
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BIVA Pflegeschutzbund: Leitfaden für Vorsorge-Bevollmächtigte (mit Fallbeispielen)