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Vorsorge und Betreuungsrecht
Ob durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen: Irgendwann im Leben kann es vorkommen, dass Sie Ihre rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln können. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die Vorsorgevollmacht:
Sie können vorsorglich eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Das kann eine Angehörige oder ein Angehöriger sein oder jemand, der Ihnen nahesteht. Die Vertrauensperson unterstützt Sie im Bedarfsfall in rechtlichen Angelegenheiten. Die gerichtliche Bestellung einer Betreuungsperson ist damit nicht erforderlich.
Eine Betreuungsperson:
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können und keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, ist eine rechtliche Betreuung erforderlich. Das Gericht bestimmt, wer die Betreuung übernimmt und welche Aufgabenkreise der Betreuungsperson übertragen werden. Die Betreuungsperson ist verpflichtet, Ihre Selbstbestimmung zu achten und Ihre Wünsche in den Mittelpunkt der Entscheidungen zu stellen.
Die Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können.