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Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
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Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
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Kinderbetreuung
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Bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsangebot vor Ort unterstützt Sie Ihr jeweiliges Landesministerium mit hilfreichen Informationen. Darüber hinaus stellen einige Bundesländer Übersichten der Angebote zu Kinderbetreuung nach Landkreisen und Bezirken zur Verfügung. Vereinzelt ist auch ein zentrales Anmeldeverfahren möglich.
In Städten, Landkreisen und Bezirken ist in der Regel Ihr Jugendamt für die Vermittlung eines Kitaplatzes zuständig.
Baden-Württemberg
Das Serviceportal Baden-Württembergs stellt Informationen für die Anmeldung und Aufnahmen in Kindertageseinrichtungen bereit.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg stellt zudem eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Städten und Landkreisen bereit.
Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt Informationen rund um die Kindertagesbetreuung bereit. Darunter auch Links zu Info-Filmen und Antworten auf häufige Fragen (FAQ) von Eltern.
Berlin
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden wichtige Informationen über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Kosten und Anmeldefahren bereitgestellt.
Über den Kita-Navigator lassen sich zudem alle Kindertageseinrichtungen nach Bezirken oder dem gewünschten Umkreis filtern und auf einer Landkarte oder in Listen darstellen.
Brandenburg
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bündelt wichtige Informationen für den Einstieg in die Kindertagesbetreuung.
Hansestadt Bremen
Auf der Webseite der Senatorin für Kinder und Bildung sind wichtige Informationen zu Tagesbetreuungsangeboten für Kinder zusammengestellt.
Alle Bremer Angebote auf einen Blick: Der Bremer Kinderbetreuungs-Kompass enthält einen Stadtplan mit allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Daneben gibt es auch weitere Informationen, beispielsweise zum Platzangebot und zum pädagogischen Profil.
Hamburg
Die Hamburger Behörde zeigt auf ihrer Webseite die wichtigen Themen der Kindertagesbetreuung im Überblick. Darunter der Wegweiser Auf dem Weg zur passenden Kita. Er enthält praktische Tipps bei der Auswahl einer Kindertageseinrichtung.
Mit der Kita-Datenbank oder mit dem Kita-Stadtplan können sich Nutzerinnen und Nutzer Angebote und Kontaktdaten der Hamburger Kindertageseinrichtungen und Vorschulklassen anzeigen lassen.
Hessen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration informiert rund um die Themen der Kinderbetreuung.
Darüber hinaus informiert der FamilienAtlas – das Portal für Familien in Hessen – über Kindertageseinrichtungen und dessen Bedeutung für Familien.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hält verschiedene Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung bereit. Darunter die mehrsprachige Kita-Broschüre: Ein Kita-Platz für unser Kind.
Niedersachsen
Das Niedersächsische Kultusministerium informiert auf seiner Seite über Kindertagesbetreuung und Zuständigkeiten.
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Informationen rund um Kindertagesbetreuung und frühe Bildung bereit.
Das KiTa-Portal des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hilft mit dem KiTa-Finder NRW bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Neben Kindertageseinrichtungen in der Umgebung liefert das Portal auch die Kontaktdaten des Trägers sowie des zuständigen Jugendamtes.
Rheinland-Pfalz
Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Kita vor Ort die gezielte Suche nach einer Betreuungseinrichtung, einem Träger oder dem zuständigen Jugendamt.
Saarland
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bietet Informationen zur Kindertagesbetreuung und Jugendämtern vor Ort.
Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus informiert über Kindertageseinrichtungen.
Neben Informationen zur Kindertagesbetreuung bietet die Webseite Kindertagesbetreuung Sachsen auch die Möglichkeit zur Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Krippenbereich.
Sachsen-Anhalt
Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung bietet das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren informiert rund um das Thema Kindertageseinrichtungen.
Das KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein ermöglicht die Suche nach einer Betreuungseinrichtung über eine zentrale Plattform. Über Filterfunktionen können Familien Einrichtungen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse auswählen und sich online unverbindlich Voranmelden.
Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet Informationen zur Kindertagesbetreuung.
Welche Möglichkeiten haben Eltern, die keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind finden?
Seit August 2013 besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf Betreuung ihres Kindes ab dem ersten Geburtstag. Sollten Sie keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind finden, können Sie den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch einklagen. Hierfür sollten Sie sich im Vorfeld durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten lassen. Einfacher ist es, wenn Sie zusammen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Lösung finden. So kann beispielsweise auch die Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagespflege möglich sein.
Nutzen Sie die Beratung Ihres zuständigen Jugendamtes, um sich über Angebote für Ihr Kind zu informieren.
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Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind betreuen zu lassen. Sie wünschen sich eine frühe Förderung für ihr Kind oder möchten, dass es mit anderen Kindern lernt und spielt. Ein breites und hochwertiges Betreuungsangebot ermöglicht ihnen das.
Gute und bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten helfen aber auch den Eltern, ihren familiären und beruflichen Anforderungen besser nachzukommen: Ohne öffentlich geförderte Kinderbetreuung könnten viele Mütter und Väter nicht arbeiten.
Kinder fördern
Kinder profitieren von der Betreuung in einer Kita, durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater - die vielfältigen Anregungen fördern die Entwicklung der sprachlichen, motorischen und sozialen Kompetenzen. Was Kinder in der Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater lernen, hilft ihnen später in der Schule.
Betreuungsmöglichkeiten - Jugendämter informieren
Tagesmütter und Tagesväter, Kitas, Eltern-Kind-Zentren, Horte und Ganztagsschulen - sie helfen Eltern dabei, Kinder und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Weitere Informationen zu den verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten wie etwa Kita-Verzeichnisse oder Anmeldeformalitäten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt. Welches das ist, erfahren Sie unter Beratung-vor-Ort.
Jugendämter sind den Eltern gegenüber zu folgenden Informationen verpflichtet:
- Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich
- pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtungen
- Beratung bei der Auswahl einer Kita oder Tagespflegeperson
In einigen Bundesländern und Kommunen, beispielsweise in Berlin und Hamburg, muss ein sogenannter Kita-Gutschein beantragt werden. Darin wird unter anderem festgelegt, welcher Betreuungsumfang benötigt wird, das heißt wie viele Stunden pro Woche das Kind betreut werden soll. Erst mit dem Kita-Gutschein ist dann eine Anmeldung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater möglich. Ob Sie einen Kita-Gutschein benötigen und wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie bei ihrem zuständigen Jugendamt.
Selbstverständlich können Sie auch die Kita-Träger zu allen Fragen kontaktieren, die die jeweilige Einrichtung betreffen. Haben Sie darüber hinaus allgemeine Fragen zur Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas und in der Kindertagespflege? Dann können Sie sich auf Frühe Chancen, Elternbriefe und das Online-Familienhandbuch informieren.
Welche Kriterien über die Aufnahme Ihres Kindes in einer bestimmten Kita und den zeitlichen Betreuungsumfang entscheiden, bestimmt in der Regel der Träger oder die Kita selbst. Das können zum Beispiel die folgenden Kriterien sein:
- das Anmeldedatum
- eine Erwerbstätigkeit der Eltern
- die Entfernung zum Wohnort
- die Konfessionszugehörigkeit
- die familiäre Situation
Betreuungsstandards
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Jedoch gibt es keine bundesweiten gesetzlichen Standards für die Qualität in der Kindertagesbetreuung. Dies regelt das jeweilige Landesrecht. Dazu gehören zum Beispiel die Gruppengröße, der Personalschlüssel - also die Anzahl der Kinder, die eine Erzieherin oder ein Erzieher höchstens betreuen darf - und die Verpflegung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität ihrer Kinderbetreuung zu verbessern und Eltern bei den Gebühren zu entlasten.
Betreuungseinrichtungen gibt es in öffentlicher und freier Trägerschaft. Zu den freien Trägern zählen eine Vielfalt nichtstaatlicher Organisationen wie Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Elterninitiativen, aber auch privat-gewerbliche Träger. Öffentliche Einrichtungsträger sind Kreise, kreisfreie Städte und auch kreisangehörige Gemeinden.
Was kostet die Betreuung meines Kindes?
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita oder der Kindertagespflege zahlen Sie in einigen Bundesländern einen anteiligen Beitrag. Dieser Beitrag fällt je nach Wohnort und Träger unterschiedlich hoch aus. Genaue Informationen zu den Kitabeiträgen vor Ort erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt.
Es besteht eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig.
Sie müssen keine Elternbeiträge bezahlen, wenn Sie
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld,
- Arbeitslosengeld,
- Leistungen nach dem SGB II,
- Leistungen nach dem SGB XII oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Darüber hinaus kann die Erhebung von Elternbeiträgen im Einzelfall unzumutbar sein. Der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe (in der Regel das Jugendamt) ist verpflichtet, zur Beitragsbefreiung zu beraten.
Außerdem sind die Beiträge für Kinderbetreuung unter Umständen von der Steuer absetzbar.
Kann ich eine finanzielle Unterstützung für die Kita-Kosten bekommen?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder aus Familien, die wenig Geld haben. Auch für Kitaausflüge, Kitafahrten oder Mittagessen in der Kita können Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn Sie oder Ihr Kind bestimmte staatlichen Leistungen beziehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Bildung und Teilhabe. -
Schon im ersten Lebensjahr haben Kinder unter Umständen einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Das gilt zum Beispiel, wenn beide Eltern arbeiten, arbeitssuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden oder wenn diese Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist.
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Damit profitieren mehr Kinder von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung.
Die Bundesländer und Kommunen unternehmen erhebliche Anstrengungen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken und ein qualitativ hochwertiges Angebot zu ermöglichen.
Kinderbetreuung für Eltern mit Bezug von Bürgergeld
Beziehen Sie oder der andere Elternteil Bürgergeld, können Sie oder der andere Elternteil bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes die Kinderbetreuung übernehmen, wenn Sie dies gern möchten. Das können Ihre eigenen Kinder, Kinder der Partnerin oder des Partners sowie Adoptivkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder sein.
Sie oder der andere Elternteil müssen während dieser Zeit keine neue Beschäftigung suchen. Auch müssen Sie nicht an den Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung teilnehmen. Dies gilt auch, wenn Ihrem Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.
Es kann sich nur ein Elternteil auf diese Regelung berufen. Wenn Sie und der andere Elternteil Bürgergeld beziehen, müssen Sie gemeinsam entscheiden, welcher Elternteil sich wegen der Kinderbetreuung auf diese Regelung beruft.
Die Zumutbarkeit einer Beschäftigung bei Bürgergeld - Bezug wird durch das § 10 SGB II geregelt.
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Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat Ihr Kind Anspruch auf die Förderung in einer Kita. Das soll die Entwicklung Ihres Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Kommunen müssen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen sorgen. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können Kinder zudem in der Kindertagespflege betreut und gefördert werden.
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Die Kommunen sind verpflichtet, ein Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre bereitzustellen. Neben Ganztagsschulen sind Horte weit verbreitet, die eine Betreuung vor und nach der Schule sicherstellen. Horte arbeiten häufig pädagogisch und organisatorisch direkt mit den Schulen zusammen. Als Betreuungsangebote für Schulkinder haben sich aber auch Schulkinderhäuser und pädagogisch betreute Mittagstische bewährt.
Darüber hinaus kooperieren an vielen Orten schulische, kommunale und außerschulische Partner. So entstehen zum Beispiel gemeinsam mit Sportvereinen oder Musikschulen Freizeitangebote und Kulturangebote.
Betreuungskosten
Die Kosten für eine Ganztagsschule und einen Hort sind in den Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt.
Horte, die der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet sind
Hier unterscheiden die Bundesländer und Kommunen selbst, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge für die Inanspruchnahme dieser Angebote erheben. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.
Es besteht jedoch eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig.
Seit 1. August 2019 müssen Sie keine Elternbeiträge mehr bezahlen, wenn Sie
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld,
- Arbeitslosengeld,
- Leistungen nach dem SGB II,
- Leistungen nach dem SGB XII oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Darüber hinaus kann die Erhebung von Elternbeiträgen im Einzelfall unzumutbar sein. Der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe (in der Regel das Jugendamt) ist verpflichtet, zur Beitragsbefreiung zu beraten.
Ganztagsgrundschulen
Der gebundene Ganztagsbetrieb in Schulen ist in der Regel kostenlos. Jedoch können für außerschulische Angebote Elternbeiträge erhoben werden. Zudem fallen häufig Kosten für das Mittagessen oder die Ferienbetreuung an.
Mehr Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern bietet die Linksammlung „Ganztag in den Bundesländern“.
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Wenn Ihr Kind krank ist, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben. Während das Recht in dieser Hinsicht eindeutig ist, ist es in der Praxis nicht immer möglich, zu Hause zu bleiben: Wichtige Termine stehen an, Abgabefristen müssen eingehalten werden oder Sie möchten von Ihrem Recht auf Freistellung aus anderen Gründen keinen Gebrauch machen.
In diesen Fällen können private Betreuungsdienste helfen, die zu Ihrem kranken Kind nach Hause kommen und auf Nachfrage auch Aufgaben im Haushalt übernehmen - bis zu acht Stunden am Tag. So kann Ihr Kind in Ruhe und in seiner gewohnten Umgebung wieder gesund werden. Je nach Anbieter kostet diese Hilfe zwischen 5 und 12 Euro pro Stunde, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Ist Ihr Kind krank, können Sie Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Informationen dazu, wieviel Kinderkrankgengeld Sie bekommen können und wie hoch Ihr Anspruch auf Kinderkrankentage ist, finden Sie unter Kinderkrankentage und Kinderkrankgeld.
Betreuung im Notfall
Vor allem in Großstädten gibt es viele alternative Betreuungsangebote: In Berlin, Hamburg oder Frankfurt gibt es etwa den "Notmütterdienst", der hilft, wenn Sie krank sind. In derartigen Notfällen übernimmt die Krankenkasse, Pflegeversicherung oder Rentenversicherung gegebenenfalls die Kosten.
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Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für die Jüngsten geeignet, weil diese dort in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern je Tagespflegeperson erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln können. Aber auch für Kinder über drei Jahren bietet sich Kindertagespflege als Betreuungsform an. Die Tagesmutter oder der Tagesvater unterstützt und fördert die Entwicklung Ihres Kindes dabei individuell. Viele Eltern schätzen auch die flexiblen Möglichkeiten der Kindertagespflege. In besonderen Situationen können Eltern die Kindertagespflege auch ergänzend zur Kita nutzen.
Die Kindertagespflege erfolgt in den eigenen Räumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In einigen Bundesländern können bis zu drei Tagesmütter und Tagesväter gemeinsam in geeigneten Räumen - in sogenannten Großtagespflegestellen - zusammenarbeiten. Konkrete Regelungen hierfür treffen die Bundesländer und Kommunen.
Tätigkeiten in der Kindertagespflege
Wenn Sie in der Kindertagespflege arbeiten möchten, müssen Sie:
- eine Eignungsprüfung bestehen, die belegt, dass Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft für den Beruf geeignet sind und
- kindgerechte Räumlichkeiten bereitstellen.
Darüber hinaus kann es in den einzelnen Bundesländern oder Kommunen zusätzliche Voraussetzungen geben, zum Beispiel einen Erste-Hilfe-Kurs. Außerdem muss fast überall ein Kurs absolviert werden, der auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege vorbereitet. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, stellt Ihnen das zuständige Jugendamt eine Pflegeerlaubnis aus. Sie gilt für maximal fünf Kinder und muss nach spätestens fünf Jahren neu beantragt werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Leitfaden für Tagespflegepersonen des Bundesfamilienministeriums.
Finanzierung der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege erhält wie Kitas auch öffentliche Fördergelder. Das Jugendamt soll die Tagesmutter und den Tagesvater leistungsgerecht bezahlen. Kriterien dafür sind der Betreuungsumfang, die Anzahl der betreuten Kinder sowie die Qualifikation als Tagesmutter oder Tagesvater. Als Eltern bezahlen Sie die Tagespflegeperson nicht direkt, beteiligen sich aber sozialverträglich an den Kosten des Jugendamtes.
Wie hoch die Bezahlung der Tagespflegepersonen ausfällt, regeln Landesgesetze oder kommunale Satzungen. Die Bezahlung enthält neben der Anerkennung der Förderleistung - das heißt der Vergütung der Betreuungsarbeit - auch die Erstattung von Sachkosten und einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge.
Die meisten Tagesmütter und Tagesväter sind selbständig tätig. Wie Angestellte entrichten sie Steuern und Beiträge in die gesetzliche Unfall-, Renten-, Kranken- Pflegeversicherungen. Ausführliche Informationen, über die Höhe der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge finden sich im Handbuch Kindertagespflege.
Weitere Tipps und Informationen finden Sie in den Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege des Bundesfamilienministeriums.
Weitere Fragen zur Kindertagespflege?
Haben Sie Fragen rund um die Kindertagespflege? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Eltern erhalten dort Auskünfte zur Vermittlung eines Betreuungsplatzes und über die angebotenen Leistungen.
Auch Tagesmütter und Tagesväter können sich vor und während ihrer Tätigkeit in der Kindertagespflege umfassend vom Jugendamt beraten lassen.
Auf regionaler Ebene bieten zudem Vereine für Kindertagespflege und andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Beratung, Qualifizierung oder Vermittlung an. Allgemein und individuell beraten Sie auch Landesvereine sowie der Bundesverband für Kindertagespflege e.V .
Weitere Informationen
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Au-pairs sind junge Menschen aus dem Ausland, die zwischen 18 und höchstens 27 Jahre alt sind. Sie kommen für rund ein Jahr als Familienmitglieder auf Zeit und übernehmen in der Gastfamilie in begrenztem Umfang alltägliche Aufgaben wie die Kinderbetreuung. Dafür lernen sie eine neue Kultur und eine neue Sprache im Umfeld einer Gastfamilie kennen.
Arbeitszeiten
Voraussetzung für die Tätigkeit als Au-pair sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Level A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens). Die Arbeitszeit liegt bei maximal 6 Stunden pro Tag und 30 Stunden in der Woche. Einem Au-pair steht ein voller Ruhetag in der Woche zu. Bei einem Vertragsverhältnis von 12 Monaten gibt es 4 Wochen Urlaub.
Voraussetzung für die Gastfamilie: Die Beschäftigung von Au-pairs darf normalerweise nur in Gastfamilien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.
Wenn ein ausländisches Au-pair einen Sprachkurs in Deutschland macht, so ist die Gastfamilie verpflichtet, sich an den Kosten des Sprachkurses mit 70 Euro monatlich zu beteiligen.
Um die Risiken für Au-pairs so gering wie möglich zu halten, haben sich in dem Bereich tätige Unternehmen zu einer Gütegemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vergeben ein sogenanntes RAL-Gütezeichen, das Qualitätsstandards definiert und Au-pairs und Gasteltern Sicherheit bietet.
Kosten für die Gastfamilie
Die An- und Abreisekosten tragen Au-pairs in der Regel selbst. Ein Au-pair erhält keinen Arbeitslohn. Dafür bekommen sie folgende Leistungen:
- eigenes Zimmer
- freie Verpflegung
- 280 Euro Taschengeld (nicht sozialversicherungspflichtig)
In Deutschland brauchen Au-pairs eine Kranken- und Unfallversicherung. Für den Fall einer Schwangerschaft oder Geburt ist ebenfalls eine Absicherung erforderlich. Die Versicherungskosten tragen die Gasteltern. Sie können diese Aufwendungen aber zum Teil als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.
Deutsche Au-pairs
Auch als junge Deutsche können Sie als Au-pair ins Ausland gehen. Sie sollten vergleichbare Voraussetzungen mitbringen wie junge Menschen, die als Au-pair in Deutschland arbeiten. Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Kinderbetreuung sowie im Bereich Pflege und Betreuung. Weitere Details sind hier einsehbar.
Die Vermittlung über eine professionelle Au-pair-Agentur ist meist kostenpflichtig und darf maximal 150 Euro betragen. Hinzu kommen die An- und Abreisekosten, die die Au-pairs selbst tragen müssen, und eventuell weitere Ausgaben für einen Sprachkurs. Über Besonderheiten der Gastländer informieren die entsprechenden Vermittlungsagenturen.
Für junge Au-pairs, die ins Ausland gehen, wurde ebenfalls ein RAL-Gütezeichen entwickelt, das Qualitätsstandards für das sogenannte Outgoing festlegt.
Es gibt keine Bewerbungsfristen. Eine frühzeitige Anmeldung erhöht allerdings die Chance, dass die Agentur eine passende Gastfamilie findet.
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Immer mehr Unternehmen in Deutschland bieten ihren Beschäftigten Unterstützung bei der Kinderbetreuung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei gibt es auch Vorteile für die Betriebe selbst:
- motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- geringere Fehlzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- hohe Attraktivität des Unternehmens für neu anzuwerbende Fachkräfte
Unterschiedliche Möglichkeiten
Unternehmen können die Kinderbetreuung unterschiedlich organisieren: Sie kooperieren entweder mit bestehenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen, beauftragen externe Dienstleister, unterhalten betriebseigene Kitas oder stellen Tagesmütter oder Tagesväter ein. Wenn ein Unternehmen in die Kinderbetreuung seiner Beschäftigten investieren möchte, hat es verschiedene Möglichkeiten:
- betriebliche Betreuungsangebote
- Finanzierung der Betreuung in einer externen Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle
- Kauf von Belegungsrechten in Kindertageseinrichtungen
- private Betreuungsvermittlung
Betrieblich unterstützte Betreuungsangebote sind besonders flexibel. Sie entsprechen eher den Bedürfnissen der Beschäftigten, weil sich zum Beispiel die Öffnungszeiten an den Arbeitszeiten orientieren.
Eltern einbinden und von Förderung profitieren
Wenn Sie berufstätig sind, lohnt es sich, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Betrieb nach neuen Möglichkeiten der Kinderbetreuung suchen. Besonders erfolgreich sind Projekte, die engagierte Eltern selber anstoßen. Es kann sinnvoll sein, dafür einen gemeinnützigen Verein zu gründen.
In vielen Bundesländern werden Betriebe mit kommunalen Geldern oder Landesmitteln gefördert, wenn sie die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten ermöglichen oder unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt.
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Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr. Allerdings darf Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze.
Es kommt nicht darauf an, ob Ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder durch eine Tagesmutter betreut wird. Auch wenn Ihr Kind bei Ihnen zu Hause durch eine Tagesmutter betreut wird, können diese Kosten berücksichtigt werden.
Wichtig: Die Kosten müssen gegenüber dem Finanzamt durch Rechnungen und Kontoauszüge nachgewiesen werden.
Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung?
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen zusätzlich zum Arbeitslohn freiwillige Leistungen gewähren, beispielsweise für die Unterbringung und Betreuung Ihres Kindes. Für diese freiwilligen Leistungen brauchen Sie unter folgenden Voraussetzungen keine Steuern zahlen:
- Ihr Kind darf nicht schulpflichtig sein und
- die Betreuung muss in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung stattfinden; vergleichbar ist zum Beispiel die Betreuung in einem Schulkindergarten, in einer Kindertagesstätte, in einer Kinderkrippe, bei einer Tagesmutter, bei einer Wochenmutter oder in einer Ganztagspflegestelle.
Es genügt allerdings nicht, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt von einer anderen Person als einer Tagespflegeperson betreut wird, zum Beispiel durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige.
Folgende weitere Punkte sind dafür entscheidend, dass diese Arbeitgeberleistungen für Sie steuerfrei sind:
- Die Leistungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden
- Die Leistungen dürfen nur zum Zweck der Unterbringung und Betreuung der Kinder erbracht werden. Leistungen für den Unterricht eines Kindes sind nicht steuerfrei.
- Falls die Leistungen aus Geld-Zahlungen bestehen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass Sie dieses Geld zu diesem Zweck verwendet haben.
Kann ich die Kosten für ein Au-pair von der Steuer absetzen?
Aufwendungen für Au-pairs können Sie ebenso als Sonderausgabe absetzen wie andere Kosten für Kinderbetreuung, zum Beispiel in Kitas oder durch Tagesmütter. Das gilt für alles, was die Au-pairs für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes erhalten, also auch für Kosten für Wohnung, Kost, Waren oder sonstige Sachleistungen. Sie müssen die Leistungen einzeln in der Rechnung oder im Vertrag aufführen. Außerdem müssen Sie die Leistungen nachweisen durch Rechnungen und Kontoauszüge.
Oft betreuen Au-pairs nicht nur die Kinder, sondern erledigen auch leichte Hausarbeiten. Wenn Sie in einem solchen Fall die genaue Höhe der Kosten für Kinderbetreuung nicht nachweisen können oder wollen, kann pauschal die Hälfte der gesamten Kosten als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.
Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie die Tätigkeiten im Vertrag festlegen oder das Entgelt entsprechend aufteilen, um die Kosten für die Kinderbetreuung nachzuweisen.
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Wenn Sie Kinder erziehen, werden Ihnen dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben, die Ihren Rentenanspruch erhöhen. Damit wird der Wert der Erziehungsleistung für die auf dem Generationenvertrag beruhende gesetzliche Rentenversicherung anerkannt. Die Rentenversicherung rechnet die ersten Jahre der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge auf der Grundlage eines durchschnittlichen Erwerbseinkommens eingezahlt. Auch Pflegefamilien, Adoptivfamilien, nichtleibliche Eltern oder Verwandte können dieses Angebot nutzen.
Hier erfahren Sie mehr dazu, wie sich die Kindererziehungszeit auf Ihre Rente auswirkt.
Umfangreiche Informationen darüber, wie die Kindererziehung bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, was für gleichgeschlechtliche Paare gilt, welche Nachweise notwendig sind sowie Antragsformulare, finden Sie auf Deutsche-Rentenversicherung.de.
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine kostenlose Rentenberatung buchen.
Berücksichtigung der Erziehung von Kindern unter 3 Jahren: §§ 56 und 57 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
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