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Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es und was kosten sie?

Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind betreuen zu lassen. Sie wünschen sich eine frühe Förderung für ihr Kind oder möchten, dass es mit anderen Kindern lernt und spielt. Ein breites und hochwertiges Betreuungsangebot ermöglicht ihnen das.

Gute und bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten helfen aber auch den Eltern, ihren familiären und beruflichen Anforderungen besser nachzukommen: Ohne öffentlich geförderte Kinderbetreuung könnten viele Mütter und Väter nicht arbeiten.

Kinder profitieren von der Betreuung in einer Kita, durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater - die vielfältigen Anregungen fördern die Entwicklung der sprachlichen, motorischen und sozialen Kompetenzen. Was Kinder in der Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater lernen, hilft ihnen später in der Schule.

Tagesmütter und Tagesväter, Kitas, Eltern-Kind-Zentren, Horte und Ganztagsschulen - sie helfen Eltern dabei, Kinder und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Weitere Informationen zu den verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten wie etwa Kita-Verzeichnisse oder Anmeldeformalitäten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt. Welches das ist, erfahren Sie unter Beratung-vor-Ort.

Jugendämter sind den Eltern gegenüber zu folgenden Informationen verpflichtet:

  • Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich
  • pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtungen
  • Beratung bei der Auswahl einer Kita oder Tagespflegeperson

In einigen Bundesländern und Kommunen, beispielsweise in Berlin und Hamburg, muss ein sogenannter Kita-Gutschein beantragt werden. Darin wird unter anderem festgelegt, welcher Betreuungsumfang benötigt wird, das heißt wie viele Stunden pro Woche das Kind betreut werden soll. Erst mit dem Kita-Gutschein ist dann eine Anmeldung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater möglich. Ob Sie einen Kita-Gutschein benötigen und wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie bei ihrem zuständigen Jugendamt.

Selbstverständlich können Sie auch die Kita-Träger zu allen Fragen kontaktieren, die die jeweilige Einrichtung betreffen. Haben Sie darüber hinaus allgemeine Fragen zur Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas und in der Kindertagespflege? Dann können Sie sich auf Frühe ChancenElternbriefe und das Online-Familienhandbuch informieren.

Welche Kriterien über die Aufnahme Ihres Kindes in einer bestimmten Kita und den zeitlichen Betreuungsumfang entscheiden, bestimmt in der Regel der Träger oder die Kita selbst. Das können zum Beispiel die folgenden Kriterien sein:

  • das Anmeldedatum
  • eine Erwerbstätigkeit der Eltern
  • die Entfernung zum Wohnort
  • die Konfessionszugehörigkeit
  • die familiäre Situation

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Jedoch gibt es keine bundesweiten gesetzlichen Standards für die Qualität in der Kindertagesbetreuung. Dies regelt das jeweilige Landesrecht. Dazu gehören zum Beispiel die Gruppengröße, der Personalschlüssel - also die Anzahl der Kinder, die eine Erzieherin oder ein Erzieher höchstens betreuen darf - und die Verpflegung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität ihrer Kinderbetreuung zu verbessern und Eltern bei den Gebühren zu entlasten.

Betreuungseinrichtungen gibt es in öffentlicher und freier Trägerschaft. Zu den freien Trägern zählen eine Vielfalt nichtstaatlicher Organisationen wie Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Elterninitiativen, aber auch privat-gewerbliche Träger. Öffentliche Einrichtungsträger sind Kreise, kreisfreie Städte und auch kreisangehörige Gemeinden.

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita oder der Kindertagespflege zahlen Sie in einigen Bundesländern einen anteiligen Beitrag. Dieser Beitrag fällt je nach Wohnort und Träger unterschiedlich hoch aus. Genaue Informationen zu den Kitabeiträgen vor Ort erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt.

Es besteht eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig. 

Sie müssen keine Elternbeiträge bezahlen, wenn Sie

  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld,
  • Arbeitslosengeld,
  • Leistungen nach dem SGB II,
  • Leistungen nach dem SGB XII oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Darüber hinaus kann die Erhebung von Elternbeiträgen im Einzelfall unzumutbar sein. Der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe (in der Regel das Jugendamt) ist verpflichtet, zur Beitragsbefreiung zu beraten.

Außerdem sind die Beiträge für Kinderbetreuung unter Umständen von der Steuer absetzbar.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder aus Familien, die wenig Geld haben. Auch für Kitaausflüge, Kitafahrten oder Mittagessen in der Kita können Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn Sie oder Ihr Kind bestimmte staatlichen Leistungen beziehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Bildung und Teilhabe.