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Betreuung für Kinder über sechs Jahre

Die Kommunen sind verpflichtet, ein Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre bereitzustellen. Neben Ganztagsschulen sind Horte weit verbreitet, die eine Betreuung vor und nach der Schule sicherstellen. Horte arbeiten häufig pädagogisch und organisatorisch direkt mit den Schulen zusammen. Als Betreuungsangebote für Schulkinder haben sich aber auch Schulkinderhäuser und pädagogisch betreute Mittagstische bewährt.

Darüber hinaus kooperieren an vielen Orten schulische, kommunale und außerschulische Partner. So entstehen zum Beispiel gemeinsam mit Sportvereinen oder Musikschulen Freizeitangebote und Kulturangebote.