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Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat Ihr Kind Anspruch auf die Förderung in einer Kita. Das soll die Entwicklung Ihres Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Kommunen müssen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen sorgen. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können Kinder zudem in der Kindertagespflege betreut und gefördert werden.