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Regenbogenfamilien

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Damit ändert sich auch die rechtliche Zuordnung eines Kindes bei trans, inter und nicht-binären Personen. Informationen zu den Änderungen finden Sie in den häufig gestellten Fragen des BMFSFJ.

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