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Wie wird die Kinderbetreuung auf die Rentenpunkte angerechnet?

Wenn Sie Kinder erziehen, werden Ihnen dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben, die Ihren Rentenanspruch erhöhen. Damit wird der Wert der Erziehungsleistung für die auf dem Generationenvertrag beruhende gesetzliche Rentenversicherung anerkannt. Die Rentenversicherung rechnet die ersten Jahre der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge auf der Grundlage eines durchschnittlichen Erwerbseinkommens eingezahlt. Auch Pflegefamilien, Adoptivfamilien, nichtleibliche Eltern oder Verwandte können dieses Angebot nutzen.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie sich die Kindererziehungszeit auf Ihre Rente auswirkt.

Umfangreiche Informationen darüber, wie die Kindererziehung bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, was für gleichgeschlechtliche Paare gilt, welche Nachweise notwendig sind sowie Antragsformulare, finden Sie auf Deutsche-Rentenversicherung.de

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine kostenlose Rentenberatung buchen.