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Für welche Kinder kann ich Kindergeld bekommen?
Kindergeld können Sie für Ihre Kinder bekommen, wenn diese in Deutschland, in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz wohnen und gemeldet sind. Das Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit Ihrer Kinder.
Kindergeld können Sie bekommen
- für Ihre leiblichen Kinder,
- für die Kinder Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners,
- für Ihre adoptierten Kinder,
- für Ihre Enkelkinder, mit denen Sie zusammenleben,
- für Ihre Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen.