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Kinder-Geld in Leichter Sprache
Kinder-Geld
Alle Eltern haben einen Anspruch auf Kinder-Geld.
Der Anspruch auf Kinder-Geld gilt ab der Geburt Ihres Kindes
und mindestens bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld länger gezahlt.
Das Kinder-Geld soll die Versorgung Kinder sicherstellen,
also zum Beispiel Nahrung, Kleidung oder Spiel-Zeug.
Damit werden vor allem die Familien unterstützt,
die gar kein oder ein geringes Einkommen haben.
Aktuell bekommen Eltern monatlich diesen Kinder-Geld-Betrag:
- 250 Euro für jedes Kind
Der Staat zahlt das Kinder-Geld direkt an ein Eltern-Teil.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld gezahlt an:
- Stief-Eltern
Das geht nur, wenn der Stief-Vater und die Mutter des Kindes
oder die Stief-Mutter und der Vater des Kindes verheiratet sind
oder wenn beide eine eingetragene Lebens-Partnerschaft sind
und das Kind mit der Stief-Mutter oder dem Stief-Vater in einem
Haushalt lebt. - Pflege- oder Adoptiv-Eltern
Das geht nur, wenn die Pflege- oder Adoptiv-Eltern
mit dem Kind zusammen wohnen. - Schwester oder Bruder
Das geht nur, wenn die Schwester oder der Bruder
mit dem Kind zusammen wohnt. - Groß-Eltern
Das geht nur, wenn die Groß-Eltern mit dem Kind
zusammenwohnen.
Sie müssen das Kinder-Geld selbst beantragen.
Dafür nutzen Sie die Internet-Seite www.arbeitsagentur.de.
Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder.
Dann klicken Sie auf Kindergeld beantragen.
Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text
auf Verständlichkeit geprüft.