Navigation

Kinder-Geld in Leichter Sprache

Alle Eltern haben einen Anspruch auf Kinder-Geld.
Der Anspruch auf Kinder-Geld gilt ab der Geburt Ihres Kindes
und mindestens bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld länger gezahlt.

Das Kinder-Geld soll die Versorgung Kinder sicherstellen,
also zum Beispiel Nahrung, Kleidung oder Spiel-Zeug.
Damit werden vor allem die Familien unterstützt,
die gar kein oder ein geringes Einkommen haben.

Aktuell bekommen Eltern monatlich diesen Kinder-Geld-Betrag:

  • 250 Euro für jedes Kind

Der Staat zahlt das Kinder-Geld direkt an ein Eltern-Teil.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld gezahlt an:

  • Stief-Eltern
    Das geht nur, wenn der Stief-Vater und die Mutter des Kindes
    oder die Stief-Mutter und der Vater des Kindes verheiratet sind
    oder wenn beide eine eingetragene Lebens-Partnerschaft sind
    und das Kind mit der Stief-Mutter oder dem Stief-Vater in einem
    Haushalt lebt.
  • Pflege- oder Adoptiv-Eltern
    Das geht nur, wenn die Pflege- oder Adoptiv-Eltern
    mit dem Kind zusammen wohnen.
  • Schwester oder Bruder
    Das geht nur, wenn die Schwester oder der Bruder
    mit dem Kind zusammen wohnt.
  • Groß-Eltern
    Das geht nur, wenn die Groß-Eltern mit dem Kind
    zusammenwohnen.

Sie müssen das Kinder-Geld selbst beantragen.
Dafür nutzen Sie die Internet-Seite www.arbeitsagentur.de.
Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder.
Dann klicken Sie auf Kindergeld beantragen.


Auf dem Logo steht: Leicht Lesen

Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text
auf Verständlichkeit geprüft.