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Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben?

Ja, das ist möglich. Sie müssen nicht unbedingt in Deutschland leben, um Kindergeld zu bekommen. Es kommt darauf an, ob Sie in Deutschland Steuern zahlen müssen auf Ihr Einkommen.

Sie können Kindergeld bekommen, wenn Sie auf Ihr ganzes Einkommen in Deutschland Steuern in voller Höhe zahlen müssen (sogenannte "unbeschränkte Steuerpflicht").

Sie können auch Kindergeld bekommen, wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind. Zusätzlich müssen Sie dann aber eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind pflichtversichert in der deutschen Arbeitslosenversicherung und die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
  • Sie üben als Beamtin oder Beamter eine bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit aus. Dann können Sie auch Kindergeld bekommen, wenn Ihre Kinder nicht in Deutschland in Ihrem Haushalt leben.
  • Sie sind mit einem NATO-Truppenmitglied verheiratet oder verpartnert, leben in Deutschland und haben die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, oder Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Und: Die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
  • Sie bekommen eine deutsche Rente und leben in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen oder der Schweiz. Und: Die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
  • Sie arbeiten in Deutschland und leben in einem anderen Staat der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen oder in der Schweiz. Und: Die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
  • Sie sind Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer, Missionarin oder Missionar. Dann können Sie auch Kindergeld bekommen, wenn Ihre Kinder nicht in Deutschland leben, sondern in Ihrem Haushalt wohnen.

Wenn Ihre Kinder im Ausland leben, dann können Sie für diese Kinder Kindergeld, aber keine Kinderfreibeträge bekommen. 

Ist ein Elternteil unbeschränkt steuerpflichtig und hat einen Anspruch auf Kindergeld, während der andere Elternteil beschränkt steuerpflichtig ist, aber trotzdem (zum Beispiel nach den hier genannten Voraussetzungen) auch einen Anspruch auf Kindergeld hat, bekommt der unbeschränkt Steuerpflichtige das Kindergeld. Sein Anspruch hat den so genannten Vorrang.

Kindergeld und andere Familienleistungen bekommen Sie vorrangig von dem Land, in dem Sie oder der andere Elternteil erwerbstätig sind. Wenn Sie und der andere Elternteil nicht erwerbstätig sind, bekommen Sie das Kindergeld von dem Land, in dem das Kind wohnt. Arbeiten beide Elternteile in unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten, ist das Land für die Zahlung von Kindergeld und anderen Familienleistungen zuständig, indem das Kind seinen Wohnsitz hat. Ist der Kindergeldanspruch im Wohnsitzland geringer, dann erhalten Sie Differenzkindergeld (sog. „Unterschiedsbetrag“) von dem Land, indem Sie oder der andere Elternteil arbeiten.

Ausländische kindbezogene Leistungen schließen den Kindergeldanspruch aus, auch wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die

  • von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  • von Island, Liechtenstein, Norwegen
  • oder der Schweiz

gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen so genannten "Unterschiedsbetrag" als Differenzkindergeld. Näheres dazu können Sie dem "Merkblatt über Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)" der Familienkasse entnehmen.