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Eingesetzt wird ein Tool zur Analyse des Webverhaltens (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Durch die Einbindung und Auslieferung eines Skripts (matomo.js) werden Informationen auf der Einrichtung der Nutzenden gespeichert bzw. es wird auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung:
Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit zum Widerruf erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
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Rechtsgrundlage:
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Kann ich Kindergeld bekommen, auch wenn mein Kind schon ein eigenes Einkommen hat?
Ja. Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient. Das spielt für das Kindergeld nur eine Rolle, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist, aber aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bekommt. Siehe Wie lange kann ich Kindergeld bekommen, wenn mein Kind eine Behinderung hat?
Wenn Ihr Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, dann darf es nur eingeschränkt erwerbstätig sein, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Mehr zu Kindergeld nach Abschluss der ersten Ausbildung erfahren Sie unter Kann ich für mein Kind in der Ausbildung Kindergeld bekommen?