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Kann ich für mein Kind ohne Ausbildungsplatz Kindergeld bekommen?

Kindergeld kann auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden,
wenn Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz findet und deshalb seine Berufsausbildung nicht beginnen kann.

Das ist auch möglich, wenn Ihr Kind seine Ausbildung bereits begonnen hat, aber den nächsten Ausbildungsabschnitt nicht fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet oder einen zugesagten Ausbildungsplatz aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst später antreten kann. In allen diesen Fällen wird das Kindergeld zwischen den Abschnitten der Ausbildung nicht auf die Übergangszeit von 4 Monaten begrenzt.

Voraussetzung für das Kindergeld ist, dass sich Ihr Kind ernsthaft darum bemüht, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wenn Sie den Antrag auf Kindergeld stellen, müssen Sie Ihrem Antrag Unterlagen beifügen, die die Bemühungen Ihres Kindes nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Ist Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet, ist ein solcher Nachweis erbracht.

Sie können kein Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind einen Ausbildungsplatz nicht erhält, weil es die Anforderungen dafür nicht erfüllt. Sie können auch kein Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind einen verfügbaren Ausbildungsplatz aus anderen als den oben genannten Gründen nicht antritt, zum Beispiel weil es noch wo anders vertraglich gebunden ist.