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Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
- der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
- dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und
- der Höhe der Miete.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie berechnen, wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich bekommen können.
Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie ein kleines Einkommen haben, können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit einem WBS können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Den WBS können Sie je nach Region bei Ihrem Bürgeramt oder Wohnungsamt beantragen. In vielen Fällen ist ein Online-Antrag möglich. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Bundesportal.