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Tod eines Angehörigen

Verwitwete und Waisen erhalten zur Absicherung nach einem Todesfall eine Hinterbliebenenrente.

Wenn Sie einen Elternteil oder gar beide verloren haben, können Sie eine Waisenrente bekommen. Wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau verstorben ist, können Sie die Witwenrente oder Witwerrente bekommen. Mehr Informationen zur Waisenrente und Hinterbliebenenrente für Verwitwete finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Verwitwete Elternteile gelten als Alleinerziehende. Hier finden Sie Informationen zu Unterstützungsangeboten für alleinerziehende Eltern.

Wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen. Weitere Informationen finden Sie unter Unterhaltsvorschuss für Verwitwete.

Verwitwete und Waisen erhalten zur Absicherung nach einem Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Diese wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Allerdings kann das Elterngeld Einfluss auf die Höhe der Hinterbliebenenrente haben. Mehr dazu finden Sie unter Elterngeld für Verwitwete und Waisen.

Wenn Sie verwitwet sind, können Sie im Jahr des Todesfalls und auch noch im folgenden Jahr den Splittingtarif erhalten. Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerlichen Regelungen für Verwitwete.

Informationen zum Thema Erben und Vererben finden Sie beim Bundesjustizministerium.

Die Nummer gegen Kummer ist das größte telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Es ist anonym und kostenlos. Zum Thema Tod und Trauer finden Sie hier Unterstützung und Beratung: 

Die Telefonseelsorge ist ein Beratungsangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Die geschulten Begleiterinnen und Begleiter sind rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar. Die Telefonseelsorge bietet auch eine Beratung per Mail, im Chat oder persönlich vor Ort an. Die Gespräche sind anonym, vertraulich und kostenlos.

Hier finden Sie weitere Krisentelefone & Anlaufstellen in Notlagen.

Trauerbegleitung und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit bieten verschiedene Organisationen und Beratungsstellen an. Die Trauerbegleitung richtet sich an alle, die einen nahestehenden Menschen durch Tod verloren haben. 

Hier finden Sie eine Auswahl an Einrichtungen, die Trauerberatung vor Ort anbieten:

Vielen Trauernden hilft es, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, die den Schmerz nachempfinden können. In Trauergruppen treffen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in regelmäßiger Runde über mehrere Monate hinweg. In vielen Städten gibt es Trauergruppen und Selbsthilfegruppen.