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Was sind das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ermöglichen jungen Menschen bürgerschaftliches Engagement. Sie können zudem erste Arbeitserfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren und wichtige soziale und persönliche Schlüsselkompetenzen erwerben.
Vor allem zwischen Schulabschluss und dem Beginn einer Lehre oder dem Start des Studiums lassen sich damit Wartezeiten sinnvoll überbrücken. Die Rahmenbedingungen von FSJ oder FÖJ regelt das Gesetz zum Jugendfreiwilligendienst.
Wer kann am FSJ und FÖJ teilnehmen?
Wenn Sie einen der Dienste absolvieren möchten, müssen Sie:
- die Schulpflicht erfüllt haben,
- jünger als 27 Jahre alt sein und
- in der Regel 12 Monate (mindestens 6, höchstens 18 und in Ausnahmefällen 24 Monate) Zeit haben.
Welche sozialen Leistungen stehen Ihnen zu?
Während eines FSJ oder FÖJ sind Sie gesetzlich sozialversichert. Darüber hinaus steht Ihnen weiterhin Kindergeld und gegebenenfalls Waisenrente zu. Außerdem erhalten Freiwillige vom Träger des Dienstes in der Regel ein Taschengeld sowie gegebenenfalls eine Unterkunft und Verpflegung oder einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Wo können Sie ein FSJ oder FÖJ absolvieren?
Ein FSJ absolvieren Sie in Einrichtungen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kindertagesstätten
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Mehrgenerationenhäuser
- Träger im Bereich Kultur, Sport und Denkmalpflege
Beim FÖJ bringen sich Freiwillige aktiv bei der Landschaftspflege, dem Naturschutz, der Umweltbildung und weiteren ökologisch ausgerichteten Tätigkeiten ein. Der Bundesfreiwilligendienst und der Internationale Jugendfreiwilligendienst eröffnen weitere Einsatzmöglichkeiten.