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Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bekommen?

Mutterschaftsleistungen sind zum Beispiel

  • das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen,
  • der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • die Dienstbezüge für Beamtinnen während des Mutterschutzes,

aber nicht

  • das Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro, das Sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen können, wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind.

Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Bei der Anrechnung kommt es darauf an, ob Sie Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind oder für ein anderes Kind bekommen.

Mutterschaftsleistungen, die Sie für dasselbe Kind erhalten, für das Sie auch Elterngeld bekommen, werden komplett auf das Elterngeld angerechnet. Denn diese Mutterschaftsleistungen haben denselben Zweck wie das Elterngeld: Sie sind ein Ausgleich dafür, dass Ihnen nach der Geburt des Kindes Einkommen wegfällt.

Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind bekommen, gelten bei Ihnen als Monate mit Basiselterngeld. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Wie lange kann ich Elterngeld bekommen? Dazu reicht es aus, wenn Ihnen für nur einen Tag in diesem Monat Mutterschaftsleistungen zustehen.

Im Ergebnis bedeutet das: Wenn die Mutterschaftsleistungen höher sind als das Elterngeld, bekommen Sie nur die Mutterschaftsleistungen. Wenn das Elterngeld höher ist, bekommen
Sie zusätzlich zu den Mutterschaftsleistungen den Unterschied in Form von Elterngeld.

Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie nochmals schwanger werden, während Sie für das erste Kind noch Elterngeld bekommen. Dann können Sie für das erste Kind weiterhin Elterngeld bekommen und zusätzlich Mutterschaftsleistungen für das jüngere Kind. Diese Leistungen werden nur auf einen Teil Ihres Elterngelds angerechnet. Nicht angerechnet werden sie auf

  • 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen, und
  • 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.

Im Ergebnis bedeutet das: Zusätzlich zu der Mutterschaftsleistung bekommen Sie mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus monatlich.

Mutterschaftsleistungen werden - anders als das Elterngeld - in Tagen berechnet. Deshalb werden sie auch auf den Tag genau angerechnet auf das Elterngeld. Das bedeutet: Wenn Ihnen am Anfang eines Lebensmonats Mutterschaftsleistungen zustehen und diese im Laufe des Lebensmonats enden, dann bekommen Sie für die restlichen Tage dieses Lebensmonats anteilig Elterngeld.

Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben, steht Ihnen während des Mutterschutzes möglicherweise Krankentagegeld zu. Das betrifft zum Beispiel viele selbstständige Mütter. In diesem Fall wird das Elterngeld komplett auf das Krankentagegeld angerechnet. Das bedeutet: Sie bekommen vom Krankentagegeld nur den Teil ausgezahlt, der höher ist als das Elterngeld.

Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen, gelten bei Ihnen als Monate mit Basiselterngeld.