Mit der Einwilligung der Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webanalyse-Tool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung von Informationen auf bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung oder Ablehnung der Einwilligung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
Bei Nutzung des Elterngeldrechners wird die Aktivität der Nutzenden innerhalb einer Sitzung analysiert, um das Tool laufend weiterzuentwickeln. Die verwendeten Cookies speichern Informationen auf bzw. haben Zugriff auf die Endeinrichtung (Gerät der Nutzenden). Die pseudonymisierte IP-Adresse wird nach drei Tagen gelöscht.
Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
IP-Adresse
Gerätetyp, Gerätemarke und Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser, Browser-Engines und Browser-Plugins
Aufgerufene URLs
Referrer-Site (Website, von der auf die aktuelle Seite gelangt wurde)
Verweildauer
Heruntergeladene PDFs
Eingegebene Suchbegriffe
Technologie:
Eingesetzt wird ein Tool zur Analyse des Webverhaltens (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Durch die Einbindung und Auslieferung eines Skripts (matomo.js) werden Informationen auf der Einrichtung der Nutzenden gespeichert bzw. es wird auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung:
Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit zum Widerruf erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
Speicherdauer:
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Mithilfe eines Cookies wird erfasst, wie mit dem Rechner interagiert wird.
Bezeichnung des Cookies: ph_phc_rUbW5TOq15FHTu5PoKh3g4uCJNNN7MvHu2WJPUIjEpa_posthog
Verarbeitete Daten:
IP-Adresse
Nutzungsverhalten (Aufrufzahlen und Navigationsfluss)
Eingaben in das Tool werden ausschließlich durch die Einordnung in übergeordnete Kategorien erfasst (z. B. Trimester der Schwangerschaft, Erwerbsstatus).
Zweck der Verarbeitung:
Optimierung der Bedienbarkeit und Fehleranalyse des Elterngeldrechners.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Die Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
Wie bin ich krankenversichert, während ich Elterngeld bekomme?
Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt:
Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert.
Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert.
Die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung können sich jedoch ändern. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung beraten, bevor Sie Elterngeld beantragen.
Wenn Sie neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, müssen Sie keine Beiträge für Ihre Krankenversicherung bezahlen, während Sie Elterngeld bekommen. Beiträge müssen Sie nur zahlen, wenn Sie neben dem Elterngeld weitere Einnahmen haben - zum Beispiel weil Sie Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass Sie von diesen Beiträgen befreit werden. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenkasse beraten.
Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie studieren und eingeschrieben bleiben: Dann müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn Sie keine zusätzlichen Einnahmen haben.
Achtung! Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, während Sie Elterngeld bekommen oder in Mutterschutz sind, und Sie den Elterngeld-Bezug unterbrechen, können Sie Ihre Krankenversicherung verlieren. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, müssen Sie wie bisher keine Beiträge zahlen.
Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie wie bisher Beiträge zahlen. Als Ausgleich bekommen freiwillige Versicherte meistens ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird. In manchen Fällen müssen Sie nur die Mindestbeiträge zahlen oder sogar gar keine Beiträge.
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin privat versichert ist, wird ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenversicherung beraten.
Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie alle Beiträge selbst zahlen - auch den Teil, den bisher Ihr Arbeitgeber gezahlt hat. Als Ausgleich bekommen privat Versicherte meistens ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird. In der Regel ist es nicht möglich, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, während Sie Elterngeld bekommen.