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Was ist der Partnerschaftsbonus?

Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Der flexible Partnerschaftsbonus gilt für alle Geburten, die nach dem 01.09.2021 erfolgten. Elternpaare, deren Geburtstermine vor dem genannten Datum waren, können den Partnerschaftsbonus nur 4 Monate am Stück in Anspruch nehmen. 

Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:

  • Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Wenn die Geburt nach dem 01.09.2021 erfolgte, beantragen Sie den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate. Diese Lebensmonate folgen direkt aufeinander.
  • In dieser Zeit arbeiten Sie beide Teilzeit, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.

Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau 24 bis 32 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im Monat durchschnittlich arbeiten. 

Wenn sie im Schnitt des Lebensmonats mehr oder weniger arbeiten als geplant, müssen Sie dies Ihrer Elterngeldstelle melden. Falls Sie in einem Lebensmonat weniger als 24 Stunden oder mehr als 32 Stunden arbeiten, müssen Sie den Partnerschaftsbonus für diesen Monat zurückzahlen. Auch wenn von beiden Elternteilen nur einer die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren beide den Partnerschaftsbonus für diesen Monat. Auf die anderen Lebensmonate wirkt sich das nicht aus, wenn Sie die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus in mindestens 2 Lebensmonaten erfüllen. Das Elterngeld für diese Lebensmonate können Sie behalten. Es wird nicht zurückgefordert.

Den Partnerschaftsbonus können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr Kind getrennt erziehen.

Falls Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen. Dazu genügt es, wenn nur Sie 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wann Sie als alleinerziehend gelten, wird unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende? erläutert.

Den Partnerschaftsbonus können Sie vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten nutzen. Sie können ihn auch dann nutzen, wenn Sie ansonsten nur Basiselterngeld bekommen.

Die dargestellte Rechtslage zum Partnerschaftsbonus betrifft alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle. 

Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie ElterngeldPlus. Je nach Ihrem Einkommen vor der Geburt beträgt der Partnerschaftsbonus pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei Zwillingen oder bei älteren Geschwistern. Hier erfahren Sie mehr zu Höhe des Elterngeldes.

Wie hoch das Elterngeld und der Partnerschaftsbonus in Ihrem Fall sind, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeld-Rechner.

Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen und jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten.

Die Partnermonate sind 2 zusätzliche Monate beim Basiselterngeld, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen. Dann können Sie statt 12 Monate Basiselterngeld 14 Monate Basiselterngeld bekommen. Die insgesamt 14 Monate können Sie nach Ihren Wünschen untereinander aufteilen. Voraussetzungen für die Partnermonate sind:

  • Ein Elternteil beantragt Elterngeld und das andere Elternteil beantragt auch mindestens 2 Monate Elterngeld.
  • Mindestens ein Elternteil hat vor der Geburt gearbeitet und nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor.

Bekommt bei Elternpaaren nur ein Elternteil das Elterngeld, dann können Sie mindestens für 2 und höchstens für 12 Monate Elterngeld bekommen.

Den Partnerschaftsbonus und die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind.

Mehr dazu wie lange Sie Elterngeld bekommen können und wie Sie die Elterngeldmonate untereinander aufteilen können, erfahren Sie unter Dauer des Elterngeld-Bezugs.