Mit der Einwilligung der Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webanalyse-Tool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung von Informationen auf bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung oder Ablehnung der Einwilligung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
Bei Nutzung des Elterngeldrechners wird die Aktivität der Nutzenden innerhalb einer Sitzung analysiert, um das Tool laufend weiterzuentwickeln. Die verwendeten Cookies speichern Informationen auf bzw. haben Zugriff auf die Endeinrichtung (Gerät der Nutzenden). Die pseudonymisierte IP-Adresse wird nach drei Tagen gelöscht.
Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
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Betriebssystem-Version
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Referrer-Site (Website, von der auf die aktuelle Seite gelangt wurde)
Verweildauer
Heruntergeladene PDFs
Eingegebene Suchbegriffe
Technologie:
Eingesetzt wird ein Tool zur Analyse des Webverhaltens (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Durch die Einbindung und Auslieferung eines Skripts (matomo.js) werden Informationen auf der Einrichtung der Nutzenden gespeichert bzw. es wird auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung:
Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit zum Widerruf erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
Speicherdauer:
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Mithilfe eines Cookies wird erfasst, wie mit dem Rechner interagiert wird.
Bezeichnung des Cookies: ph_phc_rUbW5TOq15FHTu5PoKh3g4uCJNNN7MvHu2WJPUIjEpa_posthog
Verarbeitete Daten:
IP-Adresse
Nutzungsverhalten (Aufrufzahlen und Navigationsfluss)
Eingaben in das Tool werden ausschließlich durch die Einordnung in übergeordnete Kategorien erfasst (z. B. Trimester der Schwangerschaft, Erwerbsstatus).
Zweck der Verarbeitung:
Optimierung der Bedienbarkeit und Fehleranalyse des Elterngeldrechners.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Die Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie die Datenschutzerklärung aufrufen.
Welche Voraussetzungen gelten für getrennt lebende Eltern beim Elterngeld?
Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt voneinander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil.
Als getrennt Erziehende haben Sie denselben Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben. Sie müssen auch dieselben Voraussetzungen erfüllen.
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie Eltern, die als Paar zusammenleben. Entscheidend ist, dass Sie beide Teilzeit arbeiten in denselben 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten. In dieser Zeit muss jeder von Ihnen mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wieviel Elterngeld Sie als getrennt erziehende Eltern bekommen können.