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Eltern-Geld und Eltern-Geld Plus in Leichter Sprache

Sie haben ein Kind bekommen und betreuen es selbst?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld.
Ein Eltern-Teil bekommt höchstens 12 Monate lang Eltern-Geld.
Für beide Eltern-Teile zusammen sind es höchstens 14 Monate.

Für den Eltern-Geld-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:

  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten gar nicht oder
    höchstens 32 Stunden pro Woche.

Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab,
das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld,
wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Eltern-Geld-Anspruch ist?
Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner im Familien-Portal.
Dort können Sie auch Familien-Leistungen miteinander verbinden,
also Eltern-Geld mit Eltern-Geld Plus und Partnerschafts-Bonus.

Der Staat zahlt Eltern-Geld für

  • Ihr eigenes Kind,
  • das Kind Ihres Ehemanns und Ihrer Ehefrau,
  • das Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin,
  • Ihr Adoptiv-Kind.

In bestimmten Fällen gibt es auch Eltern-Geld für

  • Ihr Enkel-Kind oder Ihr Ur-Enkel-Kind,
  • Ihre Nichte oder Ihren Neffen,
  • Ihre Schwester oder Ihren Bruder.

Wo müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle.
Die Adresse finden Sie im Familien-Portal.
Nutzen Sie dafür unsere Such-Box Beratung vor Ort.
Wie unsere Such-Box funktioniert steht hier:
Das Familien-Portal in Leichter Sprache.

Wann müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Eltern-Geld wird rückwirkend höchstens für 3 Monate gezahlt.
Also stellen Sie den Antrag spätestens im 3. Lebens-Monat Ihres Kindes.
Hier finden Sie das Antrags-Formular für Ihr Bundesland.

Sie bekommen Eltern-Geld und arbeiten verkürzt?
Dann können Sie Ihren Anspruch auf Eltern-Geld verlängern.
Diese Möglichkeit heißt Eltern-Geld Plus.
Mit Eltern-Geld Plus haben Sie genug Zeit für Familie und Beruf.

Für den Eltern-Geld-Plus-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:

  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten bis zu 32 Stunden pro Woche.

So funktioniert zum Beispiel das Eltern-Geld Plus:
Sie haben Anspruch auf 12 Monate Eltern-Geld.
In dieser Zeit wollen Sie 6 Monate lang verkürzt arbeiten,
also bis zu 32 Stunden pro Woche.

Dann haben Sie diese 2 Möglichkeiten:

  1. Sie bekommen 12 Monate lang Eltern-Geld
    und gleichzeitig 6 Monate lang Ihr Gehalt.
    Nach den 12 Monaten endet Ihr Anspruch auf Eltern-Geld.
  2. Sie bekommen 6 Monate lang Eltern-Geld
    und gleichzeitig 6 Monate lang Ihr Gehalt.
    Nach den 6 Monaten haben Sie Anspruch auf
    12 Monate Eltern-Geld Plus.

Eltern-Geld Plus ist halb so viel Geld wie Eltern-Geld.
Beide Möglichkeiten sind also insgesamt gleich viel Geld.
Ihr Partner oder Ihre Partnerin kann zusätzlich zu Ihnen
2 Monate Eltern-Geld oder 4 Monate Eltern-Geld Plus nutzen.

Außerdem gibt es den sogenannten Partnerschafts-Bonus:
Dafür müssen beide Eltern gleichzeitig 2, 3 oder
4 Monate lang für 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Beide bekommen dann zusätzlich 2, 3 oder 4 Monate Eltern-Geld Plus.

Sie wollen mehr zum Thema Eltern-Geld Plus erfahren?
Dann lassen Sie sich beraten bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle.
Die Adresse finden Sie im Familien-Portal.
Nutzen Sie dafür unsere Such-Box Beratung vor Ort.


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Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text
auf Verständlichkeit geprüft.