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Eltern-Geld und Eltern-Geld Plus in Leichter Sprache
Eltern-Geld
Sie haben ein Kind bekommen und betreuen es selbst?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld.
Ein Eltern-Teil bekommt höchstens 12 Monate lang Eltern-Geld.
Für beide Eltern-Teile zusammen sind es höchstens 14 Monate.
Für den Eltern-Geld-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:
- Sie leben in Deutschland.
- Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie arbeiten gar nicht oder
höchstens 32 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab,
das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld,
wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Eltern-Geld-Anspruch ist?
Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner im Familien-Portal.
Dort können Sie auch Familien-Leistungen miteinander verbinden,
also Eltern-Geld mit Eltern-Geld Plus und Partnerschafts-Bonus.
Der Staat zahlt Eltern-Geld für
- Ihr eigenes Kind,
- das Kind Ihres Ehemanns und Ihrer Ehefrau,
- das Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin,
- Ihr Adoptiv-Kind.
In bestimmten Fällen gibt es auch Eltern-Geld für
- Ihr Enkel-Kind oder Ihr Ur-Enkel-Kind,
- Ihre Nichte oder Ihren Neffen,
- Ihre Schwester oder Ihren Bruder.
Wo müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle.
Die Adresse finden Sie im Familien-Portal.
Nutzen Sie dafür unsere Such-Box Beratung vor Ort.
Wie unsere Such-Box funktioniert steht hier:
Das Familien-Portal in Leichter Sprache.
Wann müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Eltern-Geld wird rückwirkend höchstens für 3 Monate gezahlt.
Also stellen Sie den Antrag spätestens im 3. Lebens-Monat Ihres Kindes.
Hier finden Sie das Antrags-Formular für Ihr Bundesland.
Eltern-Geld Plus
Sie bekommen Eltern-Geld und arbeiten verkürzt?
Dann können Sie Ihren Anspruch auf Eltern-Geld verlängern.
Diese Möglichkeit heißt Eltern-Geld Plus.
Mit Eltern-Geld Plus haben Sie genug Zeit für Familie und Beruf.
Für den Eltern-Geld-Plus-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:
- Sie leben in Deutschland.
- Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie arbeiten bis zu 32 Stunden pro Woche.
So funktioniert zum Beispiel das Eltern-Geld Plus:
Sie haben Anspruch auf 12 Monate Eltern-Geld.
In dieser Zeit wollen Sie 6 Monate lang verkürzt arbeiten,
also bis zu 32 Stunden pro Woche.
Dann haben Sie diese 2 Möglichkeiten:
- Sie bekommen 12 Monate lang Eltern-Geld
und gleichzeitig 6 Monate lang Ihr Gehalt.
Nach den 12 Monaten endet Ihr Anspruch auf Eltern-Geld. - Sie bekommen 6 Monate lang Eltern-Geld
und gleichzeitig 6 Monate lang Ihr Gehalt.
Nach den 6 Monaten haben Sie Anspruch auf
12 Monate Eltern-Geld Plus.
Eltern-Geld Plus ist halb so viel Geld wie Eltern-Geld.
Beide Möglichkeiten sind also insgesamt gleich viel Geld.
Ihr Partner oder Ihre Partnerin kann zusätzlich zu Ihnen
2 Monate Eltern-Geld oder 4 Monate Eltern-Geld Plus nutzen.
Außerdem gibt es den sogenannten Partnerschafts-Bonus:
Dafür müssen beide Eltern gleichzeitig 2, 3 oder
4 Monate lang für 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Beide bekommen dann zusätzlich 2, 3 oder 4 Monate Eltern-Geld Plus.
Sie wollen mehr zum Thema Eltern-Geld Plus erfahren?
Dann lassen Sie sich beraten bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle.
Die Adresse finden Sie im Familien-Portal.
Nutzen Sie dafür unsere Such-Box Beratung vor Ort.
Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text
auf Verständlichkeit geprüft.