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Können wir auch als Großeltern oder andere Verwandte Elterngeld beantragen?
In besonderen Fällen können Sie auch Elterngeld bekommen als Großeltern, Urgroßeltern, Tante oder Onkel, Bruder oder Schwester. Voraussetzung ist, dass beide Eltern das Kind nicht selbst betreuen können aufgrund einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod. Außerdem müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllen.