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Gibt es Elterngeld auch für ausländische Eltern?
Auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen. Dabei ist die Staatsangehörigkeit von Bedeutung:
Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.
Ansonsten kommt es darauf an, ob Sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Das bedeutet, dass Sie Elterngeld bekommen können
- mit einer Niederlassungs-Erlaubnis
- mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- mit einer Blauen Karte EU
- mit einer ICT-Karte oder einer Mobiler ICT-Karte
- mit einem Aufenthaltsdokument GB
- mit einer Beschäftigungsduldung
- mit einer Aufenthalts-Erlaubnis, falls Sie für mindestens 6 Monate in Deutschland arbeiten dürfen oder früher hier arbeiten durften. Dabei gelten weitere Einschränkungen. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeld-Stelle.
Dagegen können Sie kein Elterngeld bekommen
- mit einer Aufenthalts-Gestattung (also während eines Asylverfahrens) oder
- wenn Sie sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung, siehe oben).