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Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld bekomme ich, wenn ich weitere Kinder habe?

Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20.

Den Geschwisterbonus bekommen Sie zum letzten Mal in dem Lebensmonat, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht.

Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich auch der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Mit dem Geschwisterbonus kann das Basiselterngeld mindestens
375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen, das Elterngeld-Plus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.

Das Elterngeld für das zweite Kind und für jedes weitere Kind wird genauso berechnet wie das Elterngeld für Ihr erstes Kind. Das bedeutet, es kommt darauf an, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt des zweiten Kindes hatten. Wenn Ihr Einkommen vor der Geburt Ihres zweiten Kindes bestimmt wird, können bestimmte Kalendermonate übersprungen werden, zum Beispiel Monate, in denen Sie in Mutterschutz waren, und Monate, in denen Sie Elterngeld für Ihr erstes Kind bekommen haben, solange dieses noch keine 15 Monate alt war. Für Einzelheiten zu diesem Thema siehe Auf welchen Zeitraum vor der Geburt kommt es an?

Wenn Sie Zwillinge haben, dann bekommen Sie für diese nur einmal Elterngeld. Denn das Elterngeld schafft einen Ausgleich für Ihren Verdienstausfall in der Zeit, in der Sie Ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten betreuen und erziehen. Das Elterngeld erhöht sich aber: Sie bekommen einen Zuschlag von

  • 300 Euro auf das Basiselterngeld oder
  • 150 Euro auf das ElterngeldPlus.

Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen, und so weiter. Diesen Zuschlag nennt man "Mehrlings-Zuschlag".

Mit dem Mehrlings-Zuschlag erhöhen sich auch der Mindestbetrag und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Bei Zwillingen zum Beispiel kann das Basiselterngeld mindestens 600 Euro und höchstens 2.100 Euro betragen, das ElterngeldPlus mindestens 300 Euro und höchstens 1.050 Euro.