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Kann ich Elterngeld bekommen?
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie leben in Deutschland.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Elterngeld können Sie bekommen
- für Ihr leibliches Kind,
- für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners,
- für Ihr Adoptivkind, auch bei Stiefkindadoptionen und, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft,
- in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes eine Behinderung haben, schwer krank oder gestorben sind; weitere Informationen finden Sie unter Können wir auch als Großeltern oder andere Verwandte Elterngeld beantragen?
Für das Elterngeld kommt es nicht auf Ihr Arbeitsverhältnis an. Elterngeld gibt es für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Selbstständige
- Erwerbslose
- Studierende und Auszubildende
- Hausfrauen und Hausmänner
- Teilzeitarbeitende
- Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
- Selbstständig und Nicht-Selbstständig Arbeitende
- Arbeitende im Ausland
Elterngeld können Sie also auch bekommen, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben.
Auch wenn Sie andere Leistungen beziehen, können Sie Elterngeld bekommen. Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Arbeitslosengeld I
- Bürgergeld
- Andere Sozialleistungen: Bafög oder Wohngeld
- Entgeltersatzleistungen vor der Geburt
- Krankengeld
Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie Ihr Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil erziehen. Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie Ihr Kind alleine oder getrennt vom anderen Elternteil erziehen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Elterngeld für:
- Elternpaare
- Getrennt Erziehende
- Alleinerziehende
- Regenbogenfamilien
- Adoptiveltern
- Großeltern und andere Verwandte
- Verwitwete und Waisen
- Ausländische Eltern
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.