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Ich habe vor der Geburt Entgeltersatzleistungen bekommen. Werden diese bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt?

Nein. Bei der Berechnung des Elterngelds wird nur der Teil Ihres Einkommens vor der Geburt berücksichtigt, für den Sie Steuern zahlen müssen. Staatliche Leistungen, die als Ersatz für Ihr Einkommen gedacht sind (sogenannte "Entgeltersatzleistungen") zählen nicht dazu. Daher werden solche Leistungen nicht bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt. Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I),
  • Kurzarbeitergeld,
  • Krankengeld und
  • bestimmte Renten, beispielsweise Erwerbsminderungsrente.

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden

  • Bürgergeld,
  • Stipendien,
  • BAföG.