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Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich Sozialleistungen erhalte, wie Wohngeld oder BAföG?
Es gibt verschiedene Sozialleistungen, die von der Höhe Ihres Einkommens abhängen. Dazu zählen zum Beispiel Wohngeld, BAföG und einkommensabhängige Kita-Beiträge. Wenn die Höhe einer solchen Sozialleistung bestimmt wird, wird Ihr Elterngeld wie Einkommen behandelt und auf die Sozialleistung angerechnet. Allerdings wird nicht das komplette Elterngeld angerechnet, sondern nur der Teil, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag. Der Mindestbetrag ist:
- 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen, und
- 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.
Bei Zwillingen ist der Mindestbetrag doppelt so hoch, bei Drillingen ist er dreimal so hoch, und so weiter.
In Höhe des Mindestbetrags wird das Elterngeld nicht auf die andere Leistung angerechnet. Das bedeutet im Ergebnis: Rechnerisch bekommen Sie zu der ungekürzten anderen Leistung zusätzlich den Mindestbetrag. Besonderheiten gibt es allerdings bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag. Diese Leistungen werden anders mit dem Elterngeld verrechnet, siehe Elterngeld und Bürgergeld.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.