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Wie werden Werbungskosten beim Elterngeld berücksichtigt?
Für Ihr Elterngeld kommt es unter anderem auf das Einkommen an, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Von diesem Einkommen wird eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte "Arbeitnehmer-Pauschbetrag". Weitere Informationen finden Sie unter: Wie wird das "Elterngeld-Netto" berechnet?