Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Ja, Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld oder
Sozialhilfe oder
Kinderzuschlag,
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Allerdings wird das Elterngeld auf diese Leistungen komplett als Einkommen angerechnet.
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, bekommen Sie einen Elterngeld-Freibetrag. In Höhe dieses Freibetrags wird das Elterngeld nicht angerechnet. Das bedeutet im Ergebnis: Rechnerisch bekommen Sie zusätzlich zu der ungekürzten Sozialleistung den Elterngeld-Freibetrag. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Er beträgt aber
maximal 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen und
maximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.
Die Höhe des Freibetrags ändert sich nicht bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen.
Die Mutter hatte vor der Geburt des Kindes ein Netto-Einkommen von 650 Euro monatlich. Nach der Geburt bleibt sie zu Hause und bekommt Basiselterngeld. Das Basiselterngeld beträgt 549,25 Euro (das sind 84,5 % des wegfallenden Netto-Einkommens). Außerdem bekommt die Familie Sozialhilfe. Der Elterngeld-Freibetrag wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Er beträgt 300 Euro, weil das Einkommen vor der Geburt höher war als 300 Euro. Das übrige Elterngeld wird auf die Sozialhilfe angerechnet. Im Ergebnis bekommt die Familie rechnerisch zu der ungekürzten Sozialhilfe zusätzlich Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro.
Der Vater hatte vor der Geburt des Kindes einen Mini-Job. Dort hat er 250 Euro netto im Monat verdient. Nach der Geburt bleibt er zu Hause und bekommt Basiselterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro. Außerdem bezieht er Arbeitslosengeld II in Höhe von 450 Euro. Der Elterngeld-Freibetrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Er beträgt 250 Euro, so viel wie das Einkommen vor der Geburt. Das übrige Elterngeld beträgt 50 Euro, es wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Dadurch verringert sich das Arbeitslosengeld II um 50 Euro auf 400 Euro. Zusammen mit den 300 Euro Elterngeld erhält der Vater also insgesamt 700 Euro. Rechnerisch ist das genauso viel, als würde er zum ungekürzten Arbeitslosengeld II zusätzlich den Freibetrag bekommen: 450 Euro plus 250 Euro sind ebenfalls 700 Euro.
Wenn der Vater kein Basiselterngeld bekommen würde, sondern ElterngeldPlus, dann wäre der Freibetrag halb so hoch wie sein Netto-Einkommen vor der Geburt, also 125 Euro.