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Darf ich Teilzeit arbeiten, während ich Elterngeld beziehe?

Ja. Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann sich ElterngeldPlus besonders für Sie lohnen. Mehr zum ElterngeldPlus erfahren Sie unter Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? 

Schon gewusst? Wenn beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, kann für Sie der Partnerschaftsbonus interessant sein. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Mehr zum Partnerschaftsbonus erfahren Sie unter Was ist der Partnerschaftsbonus?

Diese Erläuterungen erklären die Rechtslage für Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.

Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs arbeiten, wirkt sich das auf die Höhe Ihres Elterngelds aus. Denn das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen danach. Unter Umständen kann es sich dann für Sie lohnen, sich für das ElterngeldPlus zu entscheiden.

Mehr zum ElterngeldPlus erfahren Sie unter Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? und Ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld?

Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeld-Rechner.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann ElterngeldPlus besonders interessant für Sie sein. Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für 2 Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie allerdings nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen - trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Mehr zu diesem Thema gibt es unter Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?

Bitte informieren Sie Ihre Elterngeldstelle so schnell wie möglich, wenn Sie eine Teilzeitarbeit beginnen, während Sie Elterngeld bekommen. Dazu sind Sie verpflichtet. Die Elterngeldstelle kann dann Ihr Elterngeld neu berechnen, falls erforderlich. Das Elterngeld wird getrennt berechnet für die Monate ohne Teilzeitarbeit und für die Monate mit Teilzeitarbeit. Für die Monate ohne Teilzeitarbeit berechnet sich das Elterngeld ausschließlich auf Grundlage Ihres Einkommens vor der Geburt. Für die Monate mit Teilzeitarbeit nach der Geburt kommt es außerdem auf Ihr Einkommen aus der Teilzeitarbeit an. Einzelheiten zur Berechnung finden Sie unter Höhe des Elterngeldes.