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Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten "Lebensmonate" Ihres Kindes. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind am 15. Februar geboren ist, dann ist

  • der 1. Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März,
  • der 2. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April,
  • der 3. Lebensmonat vom 15. April bis zum 14. Mai

und so weiter.

Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen:

  • Paare (und getrennt Erziehende) können 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen. Voraussetzung: mindestens einer der Elternteile hat in 2 Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen als davor. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wann Sie als alleinerziehend gelten, erfahren Sie unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?
  • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für 2 Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Dadurch können Sie sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten. Mehr zur Höhe des Elterngeldes erfahren.
  • Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn Sie beide parallel in Teilzeit arbeiten. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wann Sie als alleinerziehend gelten, erfahren Sie unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?

Die Elterngeldmonate können Sie untereinander aufteilen. Sie können das Basiselterngeld hintereinander oder abwechselnd beziehen. Der gleichzeitige Bezug durch beide Elternteile ist für 1 Lebensmonat möglich. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner abwechseln.

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen. 
  • Ein Elternteil kann maximal 12 Lebensmonate Basiselterngeld bekommen.
  • Ein Elternteil muss mindestens 2 Lebensmonate (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) beantragen. 
  • Wenn Sie in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Lebensmonate.
  • Für Geburten ab dem 1. April 2024: Basiselterngeld können Sie nur für maximal 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes gleichzeitig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bekommen. Das heißt auch: Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
  • Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen - maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben.
  • Wenn Sie die Mutter des Kindes sind, gelten bei Ihnen die Lebensmonate, in denen Sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, als Monate, in denen Sie Basiselterngeld bekommen. Das bedeutet: Sie verbrauchen diese Monate als Basiselterngeldmonate. Es spielt keine Rolle, ob Sie für diese Monate tatsächlich Basiselterngeld beantragen oder nicht. In diesen Monaten können Sie weder ElterngeldPlus noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit frei entscheiden, welche Variante des Elterngelds er bekommen möchte. Als Basiselterngeldmonate gelten auch Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt beim Basiselterngeld außerdem:

  • Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten

können Basiselterngeld für mehr als 1 Monat gleichzeitig mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner bekommen. 

Basiselterngeld und ElterngeldPlus können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten miteinander kombinieren und abwechseln. Jeden Monat Basiselterngeld können Sie tauschen in 2 Monate ElterngeldPlus. ElterngeldPlus können Sie auch länger als 1 Monat gleichzeitig mit dem anderen Elternteil bekommen, unabhängig davon, ob er gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezieht. 

Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.

Konkret erhalten Sie:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird 9 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. 

Diese zusätzlichen Basiselterngeldmonate können sie auch als ElterngeldPlus nehmen. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.

Die dargestellte Rechtslage für Frühgeborene betrifft alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.