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Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?
Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
- Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
- Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
- Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
- Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
- Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
- Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
- Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und
- ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei Zwillingen oder bei älteren Geschwistern.
Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
Höhe von Basiselterngeld
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:
- In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
- In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
Mehr Elterngeld für Geringverdienerinnen und Geringverdiener
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
- Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.
- Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.
- Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten.
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man "Deckelungsbetrag". Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.
ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Dann kann es sein, dass das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus.
Beispiele für Kombinationen von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Mindestbetrag und Höchstbetrag des Elterngeldes
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten. Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag.
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.
Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie mehrere Kinder haben.
Wie kann ich den Bezug des Elterngelds planen?
Dazu können Sie zum Beispiel unseren Elterngeldrechner verwenden. Den Elterngeldrechner gibt es mit Planer. Hiermit können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen und wie Sie den Bezug mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner aufteilen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie Beratung vor Ort mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
Ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld?
Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, ob und wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen.
Wird das Elterngeld besteuert?
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen. Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen. Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.