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Ich habe im Bemessungszeitraum Krankengeld bekommen. Wie berechnet sich mein Elterngeld?
Krankengeld ist eine staatliche Leistung, die als Ersatz für Ihr Einkommen gedacht ist (eine sogenannte "Entgeltersatzleistung"). Bei der Berechnung des Elterngelds wird nur der Teil Ihres Einkommens vor der Geburt berücksichtigt, für den Sie Steuern zahlen müssen. Entgeltersatzleistungen zählen nicht dazu. Daher werden solche Leistungen nicht bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.
Falls Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft krank waren und wegen dieser Erkrankung weniger Einkommen hatten, dann kann sich der Bemessungszeitraum ändern: Falls Sie nicht-selbstständig waren, ändert sich der Bemessungszeitraum automatisch. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie darauf verzichten: Bitte beantragen Sie dann, dass der Bemessungszeitraum nicht geändert werden soll, wenn Sie Ihren Antrag auf Elterngeld stellen. Falls Sie selbstständig waren, können Sie beantragen, dass Ihr Bemessungszeitraum verschoben wird. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter Wie wird mein bisheriges Einkommen für die Berechnung des Elterngelds bestimmt?
Falls Sie aus einem anderen Grund Krankengeld bekommen haben, ändert sich Ihr Bemessungszeitraum nicht.
Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.