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Werden andere Leistungen mit dem Elterngeld verrechnet?
Das Elterngeld wird mit verschiedenen anderen Leistungen verrechnet. Das ist auf zwei Arten möglich:
- Entweder: Die andere Leistung wird auf das Elterngeld angerechnet, dann wird das Elterngeld weniger, aber die andere Leistung bleibt unverändert.
- Oder umgekehrt: Das Elterngeld wird auf die andere Leistung angerechnet, dann wird die andere Leistung weniger, aber das Elterngeld bleibt unverändert.
Wie genau eine andere Leistung mit dem Elterngeld verrechnet wird, hängt von der anderen Leistung ab. Unterschiedliche Leistungen werden auf unterschiedliche Weise mit dem Elterngeld verrechnet.
Informationen zur Anrechnung von Mutterschaftsleistungen finden Sie unter Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bekommen?
Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre "Elterngeld und Elternzeit - Geburten bis 31.8.2021" und "Elterngeld und Elternzeit - Geburten ab 1.9.2021" .
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.