Navigation

Kann ich Elterngeld während des Studiums oder der Ausbildung bekommen?

Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

Ihr Studium oder Ihre Ausbildung müssen Sie nicht unterbrechen, um Elterngeld zu bekommen. Wie viele Stunden Sie pro Woche dafür aufwenden, spielt keine Rolle. Es dürfen auch mehr als 32 Stunden pro Woche sein - anders als wenn Sie arbeiten würden.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten, bekommen Sie Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages. Das sind 300 Euro monatlich bei Basiselterngeld und 150 Euro monatlich bei ElterngeldPlus. Hatten Sie vor der Geburt Ihres Kindes ein Einkommen, kann dieses zu einem höheren Elterngeld führen.

Neben dem Studium können Studierende bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, wie auch Berufstätige. 

Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.

Stipendiaten erhalten, wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben, 300 Euro monatlich Basiselterngeld oder 150 Euro monatlich ElterngeldPlus. Während des Bezugs von Elterngeld wird ein Stipendium nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Stipendiaten können zusätzlich zum Elterngeld ihr Stipendium in voller Höhe bekommen.