-
Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
-
Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
Sie befinden sich hier:
Welches Einkommen wird für mein Elterngeld berücksichtigt, wenn ich vor der Geburt meines Kindes selbständig war?
Bei der Feststellung Ihres bisherigen Einkommens kommt es auf einen Zeitraum vor der Geburt Ihres Kindes an. Diesen Zeitraum nennt man den "Bemessungszeitraum".
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes selbstständig waren, wird das Einkommen berücksichtigt, das Sie im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes hatten.
Diese Regelung gilt auch, wenn beide Elternteile vor der Geburt des Kindes selbstständig waren.
Falls Sie selbstständig sind und Ihr Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist anstelle des Kalenderjahres der Zeitraum entscheidend, auf den es auch bei der Einkommensteuer ankommt. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Weitere Informationen
-
Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
-
Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
-
Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
-
Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
-
Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
-
Flyer: Elterngeld
-
Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.