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Welches Einkommen wird für mein Elterngeld berücksichtigt, wenn ich vor der Geburt meines Kindes selbständig war?

Bei der Feststellung Ihres bisherigen Einkommens kommt es auf einen Zeitraum vor der Geburt Ihres Kindes an. Diesen Zeitraum nennt man den "Bemessungszeitraum".

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes selbstständig waren, wird das Einkommen berücksichtigt, das Sie im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes hatten.

Diese Regelung gilt auch, wenn beide Elternteile vor der Geburt des Kindes selbstständig waren.

Falls Sie selbstständig sind und Ihr Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist anstelle des Kalenderjahres der Zeitraum entscheidend, auf den es auch bei der Einkommensteuer ankommt. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.