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Kinder-Zuschlag in Leichter Sprache

Ihre Familie hat monatlich nur wenig Geld zur Verfügung?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Kinder-Zuschlag.
Der Kinder-Zuschlag wird für jede Familie extra berechnet
und beträgt höchstens 292 Euro pro Monat und Kind.

Für den Kinder-Zuschlag gelten diese Voraussetzungen:

  • Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt.
  • Ihr Kind wohnt bei Ihnen.
  • Ihr Kind ist nicht verheiratet
    und nicht in einer eingetragenen Lebens-Partnerschaft.
  • Sie bekommen kein Arbeitslosen-Geld II oder Sozial-Hilfe
  • Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin haben zusammen
    Einnahmen von mindestens 900 Euro brutto im Monat.
  • Oder Sie sind allein-erziehend und haben
    Einnahmen von mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Ihr Einkommen und Vermögen ist nicht höher
    als ein bestimmter Grenz-Betrag

Zu Ihren Einnahmen gehören zum Beispiel diese Gelder:
Brutto-Einkommen, Arbeitslosen-Geld I und Kranken-Geld.
Wohn-Geld und Kinder-Geld zählen nicht zu den Einnahmen.

Sie wollen Ihren Anspruch auf einen Kinder-Zuschlag prüfen?
Dann nutzen Sie den KiZ-Lotsen der Familienkasse.
Mit dem Kinder-Zuschlag sind zum Teil weitere Leistungen verbunden.
Mehr erfahren Sie unter Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sie müssen den Kinder-Zuschlag selbst beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Familien-Kasse.
Ihre Familien-Kasse finden Sie im Familien-Portal.
Nutzen Sie dafür unsere Such-Box Beratung vor Ort.

Weitere Informationen zum Kinder-Zuschlag finden Sie
auf der Internet-Seite www.arbeitsagentur.de.
Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder.
Dann klicken Sie auf Kinderzuschlag beantragen.


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Den Text in Leichter Sprache hat capito Berlin geschrieben.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten haben den Text
auf Verständlichkeit geprüft.