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Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
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Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
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Wie und wo beantrage ich Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag (KiZ) können Sie schriftlich oder online bei Ihrer Familienkasse beantragen.
Ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen ermitteln.
Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, finden Sie unter Beratung vor Ort.
Welche Nachweise benötige ich für den Antrag?
Bei der Antragstellung überprüft die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, welche Nachweise erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:
- Einkommensnachweise
- Nachweise zu den Wohnkosten (zum Beispiel Mietvertrag; bei Eigentum: Nachweise über Zinszahlungen sowie zu den Nebenkosten)
- Vermögensnachweise
- Gegebenenfalls Elterngeldbescheid
- Gegebenenfalls BAföG-Bescheid
Sollten Sie nicht alle Nachweise zur Hand haben, können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag trotzdem stellen und die fehlenden Nachweise entweder online über die Funktion "Mitteilung an die Familienkasse" auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit oder postalisch nachreichen.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit gibt es auch einen Digitalen Assistenten zum Thema Kinderzuschlag, der Ihre Fragen beantworten kann.