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Was sind Mutterschaftsleistungen, Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen.
Während der Mutterschutzfrist bekommen Sie:
- Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
- Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
- Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist.
Vor und nach der Mutterschutzfrist können Sie:
- Mutterschutzlohn bekommen, wenn Sie nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes.
Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt ab
- von Ihrer Arbeitssituation und
- von Ihrer Krankenversicherung und
- davon, ob Sie sich in den Mutterschutzfristen befinden oder nicht; die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bekommen, müssen Sie eine Steuererklärung für dieses Jahr abgeben. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Mutterschaftsgeld und Steuern.