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Kann ich Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung bekommen?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung haben Sie, wenn Sie kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern

  • privat krankenversichert oder
  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und 
  • Sie wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen. 

Vor Beginn der Mutterschutzfrist müssen Sie gearbeitet haben, zum Beispiel in einem Minijob.

Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung können Sie auch bekommen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfristen nach der Geburt zulässig gekündigt hat.

Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung beträgt insgesamt höchstens 210 Euro.

Das Mutterschaftsgeld beantragen Sie direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und die für den Antrag benötigten Dokumente finden Sie auf Bundesamtsozialesicherung.de.