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Stehen mir während des Mutterschutzes Sonderleistungen zu?
Ob Ihnen während des Mutterschutzes Sonderleistungen Ihres Arbeitgebers zustehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das ist geregelt in Ihrem Arbeitsvertrag oder in dem für Sie geltenden Tarifvertrag sowie der für Sie geltenden Betriebsvereinbarung.
Wenn Sie wegen des Mutterschutzes nicht arbeiten dürfen, dann dürfen sich diese Fehlzeiten nicht auswirken auf Ihre arbeitsleistungsbezogenen Jahressonderzahlungen.
Ob Ihnen während des Mutterschutzes vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers zustehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das ist geregelt in Ihrem Arbeitsvertrag oder in der für Sie geltenden Betriebsvereinbarung.
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht vermögenswirksam angelegt werden. Denn die staatliche Sparzulage gibt es für Zahlungen des Arbeitgebers. Sie können aber Teile des Arbeitgeberzuschusses vermögenswirksam anlegen lassen und dafür die staatliche Sparzulage erhalten.